Lebenslang für Messerangriff auf Schülerinnen in Deutschland

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Deutschland,

Der Mann hatte im Dezember zwei Mädchen mit einem Messer angegriffen, eine davon starb. Er ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Ein Justizbeamter (l.) nimmt dem Angeklagten, der sein Gesicht mit einem Aktenordner verdeckt, im Verhandlungssaal des Landgerichts die Handschellen ab. Foto: Stefan Puchner/dpa
Ein Justizbeamter (l.) nimmt dem Angeklagten, der sein Gesicht mit einem Aktenordner verdeckt, im Verhandlungssaal des Landgerichts die Handschellen ab. Foto: Stefan Puchner/dpa - sda - Keystone/dpa/Stefan Puchner

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht Ulm hat den 27-jährigen Asylbewerber lebenslang verurteilt.
  • Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Wegen eines tödlichen Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Deutschland ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm (Baden-Württemberg) stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Der 27-jährige Eritreer war als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Er hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg in Illerkirchberg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige überlebte den Angriff nicht, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Wollte Reisedokumente beim Landratsamt erzwingen

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschliessung in Äthiopien beim Landratsamt erzwingen: Mit einem Messer. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Augenblick an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Strasse kam.

In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei riefen und so seinen Plan durchkreuzten.

Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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