Lidl verlor vor Gericht gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und muss sich nun an das Verpackungsgesetz halten.
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Kunden und Kundinnen an einer Kasse in einer Filiale der Supermarktkette Lidl Schweiz in Amriswil im Kanton Thurgau, Schweiz, - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Lidl muss auch geschädigte Pfandware von Kunden und Kundinnen zurücknehmen.
  • Das bestätigte das Oberlandesgericht im baden-württembergischen Stuttgart.
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt und erhielt nun vom Oberlandesgericht Stuttgart Recht. Lidl muss jetzt, dem Urteil nach, auch Pfanddosen zurücknehmen, die platt gedrückt sind. Hauptsache, sie sind als pfandpflichtig erkennbar.

Grund des Gerichtsstreits war, so «web.de», die verweigerte Abnahme plattgedrückter Kunden-Dosen. In der Lidl-Filiale wurden sie nicht angenommen, da sie aus einem Pfandautomaten stammen könnten. Das Verpackungsgesetz stelle jedoch keinen Anspruch an unbeschadete Pfandware.

Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale, äusserte sich bedauernd über Fälle wie diese. «Die Vielzahl der Beschwerden, die uns zum Thema Pfand erreichen, zeigt etwas deutlich. Nämlich das die gesetzlichen Regelungen in einigen Supermärkten nicht richtig umgesetzt werden.»

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