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App-Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny

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Deutschland,

Lidl, Penny und andere Lebensmittelhändler versuchen, die Verbraucher mit Rabatten zu ködern. Die gibt es teilweise nur bei Nutzung der eigenen Apps. Verbraucherschützer ziehen nun vor Gericht.

App-Rabatte
Die Händler bieten Kunden verschiedene Vorteile erst an, wenn die sich in ihren Apps registrieren. - dpa

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der «Lebensmittel Zeitung». Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoss gegen die Preisangabenverordnung.

Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. «Das verstösst unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz.» Bernhardt sagte, wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App.

Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. «Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen.»

Juristische Schritte gegen Rewe und Netto werden geprüft

Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: «Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äussern.» Lidl äussert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.

Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.

In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren und ihre Daten angeben. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte.

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