Maddie-Verdächtiger muss Rückschlag am EuGH hinnehmen

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Luxemburg,

Der Tatverdächtige im Fall Maddie wollte über den Europäischen Gerichtshof eine Aufhebung des Urteils wegen einer Vergewaltigung erreichen.

EuGH Maddie
Ein Schild steht mit der Aufschrift «Cour de Justice de l'Union Européenne» steht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Europaviertel auf dem Kirchberg. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EuGh hebt das Urteil gegen den Tatverdächtigen im Fall Maddie nicht auf.
  • Dieser wurde letzten Dezember wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verurteilt.

Der Tatverdächtige im Fall Maddie hat bei seinen Bemühungen um eine Freilassung aus dem Gefängnis einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes kam am Donnerstag in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass der 43 Jahre alte Deutsche im Dezember 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verurteilt werden durfte. Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, meist folgen sie aber der Einschätzung des zuständigen Generalanwaltes.

Maddie Polin?
ARCHIV - Madeleine «Maddie» McCann auf einem undatierten Kinderfoto vor ihrem Verschwinden 2007. Foto: ---/PA / AP/dpa - ACHTUNG: Verwendung nur bis zum 16. Juni 2020 - sda - Keystone/PA / AP/---

Konkret geht es in dem EuGH-Verfahren darum, dass der Mann eine Aufhebung des Urteils wegen der Vergewaltigung fordert, weil er ursprünglich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war. Er verweist dabei darauf, dass es EU-Regeln für den Europäischen Haftbefehl verbieten, dass jemand dann auch wegen anderer vor der Auslieferung begangener Straftaten belangt wird.

In diesem Fall irrelevant

Nach dem Rechtsgutachten ist diese Regelung aber für den Fall irrelevant, da der Mann Deutschland zwischenzeitlich wieder freiwillig verlassen hatte und erst über einen neuen Europäischen Haftbefehl zurück nach Deutschland kam. Dieser wurde von Behörden in Italien vollstreckt – die auch zustimmten, dass der Mann wegen der Vergewaltigung verfolgt und verurteilt wird. In diesem Fall greifen die Einschränkungen für den ersten Haftbefehl nach Auffassung des Generalanwalts nicht mehr.

Relevant ist das Verfahren auch wegen möglicher Auswirkungen auf den Fall der vor 13 Jahren verschwundenen Britin Madeleine «Maddie» McCann: Sollte der Mann vom EuGH Recht bekommen, könnte ihm womöglich in Deutschland nicht der Prozess gemacht werden. Der Mann wird inzwischen verdächtigt, die dreijährige Britin 2007 aus einer Ferienanlage an der portugiesischen Algarve entführt zu haben. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist.

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