Mehr Schutz vor Betrug bei Online-Geschäften

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Frankreich,

Das EU-Parlament schärft einige Details im Verbraucherschutz nach. Auch die berüchtigten Fischstäbchen mit weniger Fisch in Osteuropa sollen der Vergangenheit angehören.

Dank des EU-Parlaments sollen Fischstäbchen mit weniger Fisch in Osteuropa der Vergangenheit angehören. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Dank des EU-Parlaments sollen Fischstäbchen mit weniger Fisch in Osteuropa der Vergangenheit angehören. Foto: Karl-Josef Hildenbrand - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Europäer sollen besser vor Betrügereien im Onlinehandel und vor riskanten Stoffen in Lebensmitteln geschützt werden.

Das Europaparlament billigte mehrere Gesetzesvorlagen, die den Verbraucherschutz voranbringen sollen.

So werden zum einen höhere Strafen für Unternehmen festgelegt, die im Onlinehandel ihre Kunden betrügen. Bei weitreichenden unlauteren Geschäftspraktiken sollen mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Land fällig werden können. Bisher haben nationale Verbraucherschutzbehörden in derlei Fällen vergleichsweise wenig Schlagkraft. Der europäische Verbraucherschutzverband Beuc begrüsste, dass sich das nun ändern soll.

Darüber hinaus sollen doppelte Qualitätsstandards von Produkten in Europa verboten werden - also etwa minderwertige Lebensmittel wie Fischstäbchen mit weniger Fisch in Osteuropa. Kunden, die auf Online-Marktplätzen einkaufen, sollen zudem besser darüber informiert werden, ob sie Geschäfte mit einem Händler oder einer Privatperson machen. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, müssen die EU-Staaten noch zustimmen. Diese sollen die Vorgaben dann binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Eine andere Vorlage reagiert auf die Aufregung um den Unkrautvernichter Glyphosat: Vor der Zulassung von Chemikalien, die in der Nahrungskette landen könnten, sollen Unternehmen keine für sie ungünstigen Studien zurückhalten dürfen. Dafür wird ein europäisches Register aller in Auftrag gegebene Studien geschaffen. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA erhält das Recht, Studien zur Prüfung zu veröffentlichen.

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