Milliarden-Entschädigung von AKW-Betreibern nimmt Hürde

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Deutschland,

Ende 2022 soll das letzte deutsche Atomkraftwerk vom Netz gehen. Atomkonzerne bekommen viel Steuergeld dafür, dass sie früher abschalten. Jetzt hat die Regelung den Bundestag passiert.

Wasserdampf steigt aus den Kühltürmen vom Kernkraftwerk Grohnde in Niedersachsen auf. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Wasserdampf steigt aus den Kühltürmen vom Kernkraftwerk Grohnde in Niedersachsen auf. Foto: Julian Stratenschulte/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entschädigungszahlungen an die Betreiber von Atomkraftwerken haben die nächste Hürde genommen.

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen, der den finanziellen Ausgleich für die vom Atomausstieg im Jahr 2011 betroffenen Energiekonzerne regelt.

Anfang März hatte sich die Bundesregierung nach jahrelangem Rechtsstreit mit den Konzernen RWE, Vattenfall, Eon/PreussenElektra und EnBW auf eine Entschädigungssumme in Höhe von 2,4 Milliarden Euro geeinigt. Die Summe soll den Schaden ausgleichen, der den AKW-Betreibern durch den vorzeitigen Atomausstieg und die zuvor im Jahr 2010 noch beschlossene Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke entstanden ist.

Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, regelt der nun verabschiedete Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes den finanziellen Ausgleich der Betreiber für unverwertbare Strommengen und umsonst getätigte Investitionen.

Darüber hinaus hat das Kabinett zugestimmt, dass die drei zuständigen jeweiligen Ministerien für Umwelt, Wirtschaft und Finanzen im Namen der Bundesrepublik Deutschland mit den Betreiberfirmen einen begleitenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Detail-Regelung der Entschädigungen schliessen. «Es ist gut, dass wir nun endlich auch einen Schlussstrich unter die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen ziehen. Dies geschieht zu einem Preis, der deutlich unter den ursprünglichen Vorstellungen der Energieversorger liegt», sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch.

Der Gesetzesentwurf und der öffentlich-rechtliche Vertrag dienen der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 und vom 29. September 2020. Die Richter in Karlsruhe hatten mehrfach den Anspruch der Betreiberfirmen auf Entschädigung für den beschleunigten Atomausstieg nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 bestätigt. Die Bundesregierung hatte sich Anfang März mit den vier Energiekonzernen auch auf eine Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Atomausstieg verständigt. Zwischen den Beteiligten hatte lange Uneinigkeit darüber geherrscht, wie und in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat.

Das Gesetz wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Es soll gemeinsam mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag am 31. Oktober 2021 in Kraft treten.

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