Missbrauchsprozess Freiburg – Verteidiger fordert Haft für Mutter
Das Wichtigste in Kürze
- Im Prozess von Staufen (D) fordert der Verteidiger der Mutter eine geringere Haft.
- Neuneinhalb Jahre will er für die Geständige und nicht Vorbestrafte erreichen.
Die Mutter des jahrelang missbrauchten Buben von Staufen (D) habe gestanden und sei nicht vorbestraft, sagte Rechtsanwalt Matthias Wagner am Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg. Er forderte für seine Mandantin neuneinhalb Jahre haft. Sie sei zur Täterin geworden, weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten stand. Wagners Plädoyer war, wie die bisherigen auch, nicht-öffentlich. Als Grund wurde der Schutz von Persönlichkeitsrechten genannt. Das Gericht will sein Urteil am 7. August sprechen.
Die Staatsanwaltschaft hatte vierzehneinhalb Jahre Gefängnis für die Mutter gefordert sowie dreizehneinhalb Jahre Haft und anschliessende Sicherungsverwahrung für den Lebensgefährten. Dessen Verteidigerin sprach sich für neun Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung aus.
Im Hauptprozess sind die 48-Jährige sowie ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte angeklagt. Sie haben gestanden, den damals in Staufen (D) lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein kleines Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben.