Missbrauchsskandal: Entschuldigung von Benedikt gefordert

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Deutschland,

Nach der Missbrauchs-Falschaussage von Benedikt XVI. fordert der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz eine Entschuldigung. Die Politik betont, die Aufarbeitung sei auch Sache der Justiz.

Joseph Ratzinger, der damalige Erzbischof von München und Freising und spätere Papst Benedikt XVI., im Jahr 1977 in München. Foto: picture alliance / dpa
Joseph Ratzinger, der damalige Erzbischof von München und Freising und spätere Papst Benedikt XVI., im Jahr 1977 in München. Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat von dem emeritierten Papst Benedikt eine Entschuldigung für sein Verhalten im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche gefordert.

«Er muss sich äussern, und er muss sich über seine Berater hinwegsetzen und im Grunde den schlichten, einfachen Satz sagen: «Ich habe Schuld auf mich geladen, ich habe Fehler gemacht, ich bitte die Betroffenen um Verzeihung.» Anders geht das nicht», sagte Bätzing am Sonntagabend in der ARD-Talkshow «Anne Will».

Auf die Frage, ob er glaube, dass Benedikt dies auch tun werde, sagte der Limburger Bischof: «Ich traue es ihm zu - wenn er es schafft, sich von Beratern zu distanzieren. Das ist nun wirklich eine Schwäche von Benedikt XVI., von Joseph Ratzinger, sich nicht immer mit den besten Beratern zu umgeben.» Diese Kritik dürfte auf Benedikts Privatsekretär und Vertrauten Georg Gänswein abzielen.

Benedikt war in einem Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum München und Freising Fehlverhalten vorgeworfen worden. Der 94-Jährige, der von 1977 bis 1982 Erzbischof in München war, bestreitet das aber. In einem wesentlichen Punkt räumte er vergangenen Montag ein, eine Falschaussage gemacht zu haben. Es geht dabei um seine Anwesenheit in einer Sitzung, in der über einen Missbrauchspriester gesprochen wurde. Die Falschaussage führte Gänswein jedoch auf ein technisches Versehen zurück.

Regierung: Kein Sonderrecht für Kirche

Die Bundesregierung betont, dass es bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle im katholischen Erzbistum München und Freising kein kirchliches Sonderrecht geben wird. «Die Aufarbeitung dieser Missbrauchsskandale wird nicht allein der Kirche überlassen», versicherte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag in Berlin. Staatsanwaltschaften seien grundsätzlich verpflichtet, Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen. Nach den jüngsten Enthüllungen gebe es deshalb auch schon mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München.

Nicht nur kirchliche Aufarbeitung

Die SPD-Politikerin und Juristin Ingrid Matthäus-Maier warf bei «Anne Will» der Politik vor, die Kirche viel zu lange geschont zu haben. «Wenn man es bösartig sagt, kann man sagen: Da war 'ne Kumpanei zwischen den offiziellen Kirchen und der Politik. Das muss aufhören», forderte sie.

Die Bundesregierung betonte am Montag, dass es bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle im katholischen Erzbistum München und Freiburg kein kirchliches Sonderrecht geben wird. «Die Aufarbeitung dieser Missbrauchsskandale wird nicht allein der Kirche überlassen», versicherte ein Sprecher des Justizministeriums. Staatsanwaltschaften seien grundsätzlich verpflichtet, Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen. Nach den jüngsten Enthüllungen gebe es deshalb auch schon mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München.

Die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen forderte eine unabhängige Aufarbeitung des Missbrauchsskandals durch den Staat. «Es muss tatsächlich beim Bundestag, beim Beauftragten (der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) (...) eine unabhängige Aufarbeitung geben.» Man könne nicht sagen, das sei in der katholischen oder evangelischen Kirche geschehen und damit gleichsam extern.

Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht

«Das hat in Deutschland stattgefunden, und deswegen ist es unsere gemeinsame Verantwortung auch als politisch Agierende, dafür zu sorgen, dass auf der einen Seite, was das Arbeitsrecht angeht, Menschen, die anders leben, die anders lieben, selbstverständlich in dieser Kirche arbeiten dürfen, und auf der anderen Seite, dass diese furchtbaren Gewalttaten endlich aufgedeckt, aufgeklärt und entschädigt werden», sagte Göring-Eckardt. Das kirchliche Arbeitsrecht verbietet vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwa homosexuelle Partnerschaften oder erneute Heirat nach Scheidung.

Auch der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci plädierte dafür, Kirchen und andere Institutionen bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs stärker in die Pflicht zu nehmen: Neue Kommissionen seien dafür nicht erforderlich, sagte er der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Vielmehr könne man die schon bestehende Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs stärken. Würde deren Leitfaden für Aufarbeitung für verbindlich erklärt, müssten auch in der Kirche Mindeststandards eingehalten werden.

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