Mithäftling soll im Prozess gegen Christian B. aussagen

DPA
DPA

Deutschland,

Was wurde in der Zelle besprochen? Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen wegen fünf anderer Straftaten soll ein früherer Mithäftling vernommen werden. Was kann so ein Zeuge beitragen?

Hat Christian B. im Gefängnis über Vergewaltigungen gesprochen? (Archivfoto)
Hat Christian B. im Gefängnis über Vergewaltigungen gesprochen? (Archivfoto) - Michael Matthey/dpa Pool/dpa

Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen soll ein früherer Mithäftling von Christian B. als Zeuge gehört werden. Einem entsprechenden Antrag der deutschen Staatsanwaltschaft werde die Strafkammer wohl nachkommen, kündigte die Vorsitzende Richterin im Landgericht Braunschweig (D) an.

Die Strafverfolger hatten die Vernehmung des Mannes am Vortag beantragt, weil der Anklagte im Gefängnis mit ihm über mehrere Vergewaltigungen in Portugal gesprochen haben soll.

Nach der bisherigen Planung des Gerichts könnte der Mann Ende September von der Strafkammer vernommen und damit einer der letzten Zeugen in dem Verfahren werden, das in die Zielgerade einbiegt. Das bisher bekannte Programm für die Verhandlung gegen den 47-jährigen Deutschen nähert sich dem Ende, die Beweisaufnahme könnte in den kommenden Wochen geschlossen werden.

Mit Blick auf den möglichen Zeugen dürfte die Frage nach dessen Glaubwürdigkeit im Zentrum stehen. Auch die Beweiskraft von Erzählungen hinter Gittern dürfte vor allem von der Verteidigung hinterfragt werden.

Angeklagter steht unter Mordverdacht

Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.

Grosse Aufmerksam erweckt der Prozess aber eher, weil der Angeklagte zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Als einer der abschliessenden Punkte für das Verfahren begann am Freitag ein psychiatrischer Gutachter mit seinem Bericht. Der Zeuge ging dabei zunächst allgemein auf Begriffe wie Pädophilie, Sadismus und Masochismus ein.

Er stellte dabei bisher keine Verbindung zum Angeklagten her. Dieser sitzt derzeit noch im Gefängnis wegen der Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin im Jahr 2005 in Portugal. Die Haftstrafe dafür er im Frühjahr 2025 abgesessen haben.

Mehr zum Thema:

Weiterlesen