Mörderinnen von Luise (†12) droht Unterbringung in Psychiatrie

Nicola Aerschmann
Nicola Aerschmann

Deutschland,

Der Mord an der zwölfjährigen Luise hat für die beiden Täterinnen Konsequenzen. Eine Unterbringung in der Psychiatrie und Schmerzensgeld-Zahlungen sind möglich.

Luise
Ein Kondolenzbuch für die getötete Luise (†12) liegt neben Blumen und Kerzen in einer Kirche in Freudenberg aus. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beiden Mörderinnen von Luise könnten in die Psychiatrie kommen.
  • Die Frage ist, ob von den Mädchen (12 und 13) eine Fremd- oder Eigengefährdung ausgeht.
  • Zudem müssen sie möglicherweise Schmerzensgeld zahlen.

Der Schock sitzt nach wie vor tief: Ein 12- und ein 13-jähriges Mädchen sollen im deutschen Freudenberg ihre Freundin Luise (†12) erstochen haben. Am Sonntag, 12. März, wurde die Leiche gefunden.

Die Strafmündigkeit beginnt in Deutschland erst im Alter von 14 Jahren. Dennoch hat das Verbrechen Konsequenzen für die beiden Täterinnen. Wie die «Bild» berichtet, droht ihnen die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Das Städtchen Freudenberg haben die Mädchen zusammen mit ihren Familien mittlerweile verlassen.

Amtsrichter Thorsten Schleif sagt gegenüber der Zeitung: «Sie sind in einer Einrichtung der Jugendhilfe, möglicherweise in einer Psychiatrie.»

Haben Sie den tragischen Fall der in Deutschland getöteten Luise (†12) mitverfolgt?

Und weiter: «Ob sie in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden, hängt davon ab, ob von ihnen eine Fremd- oder Eigengefährdung ausgeht.»

Die Regeln in einer solchen Institution sind streng. Handys dürfen die Insassen nicht benutzen. Zudem müssen sie stets auf dem Gelände der Einrichtung bleiben. Schule und Therapie stehen auf dem Programm.

Mord könnte auch finanzielle Konsequenzen haben

Weiter drohen den Täterinnen auch finanzielle Strafen, wie die «Bild» schreibt. Denn die Kinder müssen möglicherweise Schmerzensgeld zahlen, wenn sie dann einmal Geld verdienen.

Luise
Mit Kerzen, Blumen und einigen Kuscheltieren nehmen die Menschen in Freudenberg Abschied von der zwölfjährigen Luise. - dpa

Zivilrechtlich ist eine Verurteilung zu einer solchen Zahlung in Deutschland ab dem Alter von sieben Jahren möglich. Die Bedingung: Der Täter muss verstehen, dass er sich schädigend verhält.

Die Eltern müssen das Schmerzensgeld nicht für ihre Kinder bezahlen. Falls eine Verurteilung erfolgt, haben die Mädchen 30 Jahre Zeit, die entsprechende Summe zu überweisen.

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