Im Raubkunst-Prozess um ein Gemälde von Wassily Kandinsky hat ein Amsterdamer Gericht die Ansprüche der Erben der ursprünglichen jüdischen Eigentümer zurückgewiesen.
Kandinsky-Gemälde
Das Gemälde «Das bunte Leben» (1907) von Wassily Kandinsky hängt als Leihgabe der Bayerischen Landesbank im Lenbachhaus. Die Erbe der ursprünglichen jüdischen Eigentümer Lewenstein wollen auch die Rückgabe dieses Gemäldes erreichen, das 1940 aus der Sammlung Lewenstein versteigert worden. - sda

Das Amsterdamer Stedelijk Museum für moderne Kunst müsse das «Bild mit Häusern» (1909) nicht an die Erben zurückgeben, urteilte das Gericht am Mittwoch in Amsterdam. Damit bestätigte es die Entscheidung der staatlichen Rückgabe-Kommission. Die Erben kündigten Berufung an.

Das Gemälde gehörte dem jüdischen Ehepaar Lewenstein und war im Oktober 1940 auf einer Versteigerung von dem Museum gekauft worden. 2018 hatte die Rückgabe-Kommission aber Ansprüche der Erben zurückgewiesen und das Interesse des Museums höher bewertet. Dagegen hatten die Erben geklagt.

Erst vor einigen Tagen hatte aber eine staatliche Untersuchungskommission erhebliche Mängel bei der niederländischen Rückgabe-Praxis von NS-Raubkunst festgestellt. Dass bei der Prüfung von Forderungen der Erben das Interesse der Museen berücksichtigt worden sei, verstosse gegen internationale Regeln. Diese Untersuchung hatte das Amsterdamer Gericht nicht berücksichtigt.

Der Anwalt der Erben, James Palmer, sprach von einem falschen Signal: «Wenn das Gerichtsurteil bestehen bleibt, ist die niederländische Rückgabepolitik faktisch nichtexistent und wichtige Raubkunst wird in den Niederlanden voraussichtlich nie zurückgegeben.» Das widerspreche der Moral und sei «völlig inakzeptabel».

Die Erben fordern auch einen weiteren Kandinsky zurück, der im Münchener Lenbachhaus hängt. Das ist aber nicht Gegenstand des Amsterdamer Verfahrens.

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