Mutmasslicher Fluchthelfer bestreitet Hilfe bei Mörder-Ausbruch

Samantha Reimer
Samantha Reimer

Deutschland,

Ein Mann steht vor Gericht, weil er einem entflohenen Mörder geholfen haben soll. Er weist die Vorwürfe zurück.

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In Landau (D) begann am Dienstag der Prozess gegen einen mutmasslichen Fluchthelfer. (Symbolbild) - dpa

Der Fall eines geflüchteten Mörders aus der JVA Bruchsal beschäftigt weiterhin die Justiz. Vor dem Amtsgericht Landau (D) begann am Dienstag der Prozess gegen einen mutmasslichen Fluchthelfer.

Der 46-jährige Angeklagte bestreitet, den Häftling bei seiner Flucht unterstützt zu haben.

Spektakuläre Flucht von Mörder trotz Bewachung

Der verurteilte Mörder war am 30. Oktober 2023 während eines bewachten Ausgangs am Sollachsee bei Germersheim entkommen. Trotz elektronischer Fussfessel und Aufsicht durch zwei JVA-Bedienstete gelang ihm die Flucht in ein Waldgebiet.

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Seine Fussfessel wurde kurz darauf im Stadtgebiet gefunden. Die «Badische Zeitung» berichtet, dass der Angeklagte zu Prozessbeginn eine Erklärung verlas.

Darin räumte er ein, den Geflohenen aus gemeinsamer Haft in Bruchsal zu kennen. Er bestritt jedoch, ihn in seinem Fluchtplan bestärkt oder bei der Flucht geholfen zu haben.

Vorwurf der Gefangenenbefreiung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Gefangenenbefreiung vor. Er soll ihn nämlich mit dem Auto durch Tschechien nach Polen gebracht haben.

Der Angeklagte wies diese Darstellung aber zurück. «Ich bin nicht so abenteuerlich», zitiert die «Badische Zeitung» den 46-Jährigen.

Er betonte, niemals am Telefon einen Fluchtplan mit einem Häftling besprechen zu würden. Denn er wisse, dass Gespräche abgehört werden könnten.

Angeklagter schildert persönliche Umstände

Der geflohene Mörder wurde erst am 28. Juli 2024 nach intensiver Fahndung in der Republik Moldau gefasst. Der deutsch-kasachische Staatsbürger verbüsst eine lebenslange Haftstrafe.

Laut «Badische Zeitung» beschrieb der Angeklagte vor Gericht seine Lebensumstände. Er sei geschiedener Vater von fünf Kindern, habe eine Heizungsbauerlehre abgebrochen und Schulden aus einer Insolvenz.

Der Haftbefehl habe ihn «aus dem Leben gerissen».

Prozess wird fortgesetzt

Der Prozess soll am 3. Februar mit der Vernehmung erster Zeugen fortgesetzt werden. Neben Gefangenenbefreiung wird dem Angeklagten auch Vollstreckungsvereitelung vorgeworfen.

Der Fall wirft erneut Fragen zur Sicherheit bei Häftlingsausgängen auf. Es war bereits die achte begleitete Ausführung des Mörders gewesen.

Wie es trotz Bewachung zur Flucht kommen konnte, bleibt zu klären.

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