Netanjahu und Galant: Haftbefehle trotz Kritik
Karim Khan, Chefankläger des IStGH, verteidigt beantragte Haftbefehle gegen Israels Regierungschef und Verteidigungsminister.
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat die beantragten Haftbefehle für Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant verteidigt. Ihm sei von mehreren führenden Politikern und anderen von dem Schritt abgeraten worden, sagte Karim Khan in einem BBC-Interview. Es sei aber wichtig zu zeigen, dass für alle Länder die gleichen Massstäbe gälten, wenn es um mutmassliche Kriegsverbrechen gehe.
Anders als seine Kritiker habe er Beweise für die Vorwürfe gesehen. Khan hatte im Mai Anträge für Haftbefehle sowohl gegen die beiden israelischen Politiker als auch gegen den Anführer der Hamas beantragt. Sie müssen noch vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bestätigt werden.
Sowohl Israel als auch die Hamas wiesen die Vorwürfe zurück. Unter anderem US-Präsident Joe Biden kritisierte die Entscheidung. Netanjahu und Galant werden von Khan unter anderem beschuldigt, für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein.
Von drei beschuldigten Hamas-Führern sind zwei tot
Von den drei Hamas-Anführer, gegen die Khan ermittelte, wurden inzwischen zwei – Mohammed Deif und Ismail Hanija – von Israel getötet. Nur Jihia al-Sinwar lebt noch. Dem Hamas-Chef wirft der Ankläger unter anderem «Ausrottung» sowie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Zufrieden zeigte sich der Brite Khan darüber, dass London nun keine Stellungnahme mehr beim Gericht gegen die Haftbefehle abgeben will. Das ist anders, als die Vorgängerregierung angekündigt hatte.
139 Staaten weltweit haben das Römische Statut – die vertragliche Grundlage des IStGH – unterzeichnet, 124 davon haben es ratifiziert, auch Deutschland. Israel gehört neben den USA, Russland und China zu den Staaten, die das Gericht nicht anerkennen. Aber die palästinensischen Gebiete sind Vertragsstaat. Daher darf der IStGH-Ankläger auch ermitteln.