Nicht alle Auslandskrankenversicherungen decken Corona-Erkrankung ab

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Deutschland,

Urlauber sollten darauf achten, dass ihre Auslandskrankenversicherung auch eine Corona-Erkrankung abdeckt.

Surfer an einem Strand in den USA
Surfer an einem Strand in den USA - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenfreier Covid-19-Zusatzschutz greift nicht bei anderen Erkrankungen .

Das ist längst nicht bei allen Versicherungen der Fall, wie die Zeitschrift «Finanztest» in ihrer Juni-Ausgabe berichtet. Einige Tarife springen nicht im Pandemiefall ein oder zahlen nicht, wenn für das Urlaubsziel vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Kommt die Reisewarnung während des bereits begonnenen Urlaubs, springen alle Versicherer ein, die Pandemien nicht generell ausschliessen.

Einige Reiseveranstalter bieten demnach einen kostenfreien Covid-19-Zusatzschutz an. Die Angebote sind aber an bestimmte Buchungs- und Reisezeiten gebunden und greifen nicht bei anderen Erkrankungen. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher bei Auslandsreisen eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, die Covid-19 einschliesst.

Viele der 43 getesteten Jahresverträge für Familien und der 52 untersuchten Tarife für Einzelpersonen bieten demnach Reisenden in diesen Fällen Sicherheit für wenig Geld. So kostet der günstigste sehr gute Jahrestarif für unter 50-jährige Alleinreisende nur 7,92 Euro. Für junge Familien ist das preiswerteste sehr gute Angebot für 18,60 Euro zu haben. Das günstigste Angebot für über 65-Jährige kostet nur acht Euro.

Einige Länder wie Thailand, Costa Rica oder Chile verlangen aktuell für die Einreise den Nachweis, dass eine Versicherung für eine Covid-19-Erkrankung und den Quarantänefall aufkommt. Teils werden auch konkrete Deckungssummen gefordert. Da Auslandskrankenversicherungen nur bei Erkrankungen einspringen, benötigen Reisende in solchen Fällen zusätzlich eine besondere Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung, die auch eine Quarantäne umfasst. Diese übernimmt dann zusätzliche Kosten für den Aufenthalt und den Rückflug.

Ordnet ein Arzt aufgrund von Symptomen einen Covid-19-Test an, zahlen die besten Tarife bis Note 0,8 dafür auf jeden Fall. Der Pflichttest für den Rückflug ist aber selbst zu bezahlen.

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