Das Obwaldner Stimmvolk entscheidet am 28. November über eine Revision des Gesundheitsgesetzes, die sich eigentlich auf Anpassungen an das Bundesrecht beschränkt. Dass das Referendum ergriffen worden war, liegt an einer Bestimmung zum Impfen.
Bild aus dem Kanton Obwalden.
Bild aus dem Kanton Obwalden. - Twitter

Das Wichtigste in Kürze

  • Demnach kann der Regierungsrat bei Katastrophen und anderen besonderen Vorkommnissen neu öffentliche Impfungen durchführen lassen und wie bereits heute auch weiterhin Impfungen für obligatorisch erklären.
Ad

Der Kantonsrat hatte den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz einstimmig gutgeheissen.

Beim Verein «Miär stand zämä» läuteten beim Impfobligatorium allerdings die Alarmglocken, und er ergriff das Referendum. «Wollen Sie zu einer 'öffentlichen' Impfung gezwungen werden können, ohne zu wissen, was das genau heisst», fragen die Referendumsführer denn auch in der Abstimmungsbotschaft.

Die Regierung betont dagegen, das Impfobligatorium bestehe bereits und es führe nicht zu einem Impfzwang. «In der Schweiz und im Kanton darf niemand gegen seinen Willen geimpft werden», heisst es.

Das Bundesrecht verpflichte den Kanton allerdings, bei Bedarf die notwendige Infrastruktur für öffentliche Impfungen bereitzustellen. Dabei gelte es, innert kurzer Zeit möglichst viele Impfungen durchführen zu können.

Die Gegner argumentieren, das Betreiben von Impfzentren sei vom Bundesrecht bereits abgedeckt. Die Regierung aber hält fest, mit der Änderung wäre die Zuständigkeit neu beim Regierungsrat und damit stufengerechter angesiedelt als wie bislang beim Finanzdepartement.

Das Referendumskomitee stört sich auch am vorgesehenen Austausch von Personen- und Gesundheitsdaten zwischen dem Kanton und Schulen oder Heimen. Laut der Regierung sollen damit in Einrichtungen mit hohem Übertragungsrisiko im Falle von übertragbaren Krankheiten Schutzvorkehrungen getroffen werden können.

Viele der Anpassungen im Gesundheitsgesetz sind auf Änderungen oder Vorgaben des übergeordneten Bundesrechts zurückzuführen, die der Kanton übernehmen muss. Obwohl es sich um einen umfangreichen Nachtrag handle, enthalte er keine grundlegenden Änderungen der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden, heisst es in der Botschaft.

Schwerpunkte sind unter anderem Präzisierungen im Bewilligungswesen, die Schaffung der Grundlagen für elektronische Patientendossiers oder die Abgrenzung von Zuständigkeiten.

Wird der Nachtrag abgelehnt, bleibt das geltende Recht in Kraft. Laut der Regierung würde dadurch der Vollzug des Gesundheitsrechts erschwert. Es würde zu einem Mehraufwand in der Umsetzung und zu Verzögerungen bei der Erledigung der Aufgaben des Kantons führen.

Spannend ist die Ausgangslage, weil das kantonale Gesundheitsgesetz gleichzeitig mit der Änderung des nationalen Covid-19-Gesetzes vors Volk kommt. Der Kanton Obwalden hatte im vergangenen Juni das Covid-Gesetz mit fast 57 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FinanzdepartementRegierungGesetz