Polen muss Fragen zu Unabhängigkeit der Justiz beantworten
Polen muss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Rede und Antwort zur Unabhängigkeit seiner Justiz stehen. Zu fünf Fällen seien unlängst Fragen an Polen geschickt worden, teilte das Gericht am Montag mit.

Das Wichtigste in Kürze
- Konkret geht es dabei um den Landesjustizrat - ein Gremium, das aus Sicht von Regierungskritikern mittlerweile unter der Kontrolle der Politik steht.
Das Gericht teilte ausserdem mit, dass Beschwerden gegen Teile der polnischen Justizreform nun vorrangig behandelt würden.
Die Fälle in Strassburg beziehen sich entweder auf Entscheidungen des Landesjustizrats oder fechten die Unabhängigkeit einzelner Richter an, die nach einer Empfehlung des Gremiums ernannt wurden. Kritiker der nationalkonservativen PiS-Regierung argumentieren, dass der Landesjustizrat kein politisch unabhängiges Gremium mehr sei, seit seine ursprüngliche Zusammensetzung 2018 mithilfe der PiS-Parlamentsmehrheit geändert wurde. Vor der Reform wurde die Mehrheit der Mitglieder des Landesjustizrates nicht vom Parlament, sondern von anderen Richtern ernannt.
Der Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die Achtung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.