Polens Ex-Vize-Justizminister Marcin Romanowski wurde wegen Korruptionsverdachts festgenommen.
Marcin Romanowski
Marcin Romanowski, der ehemalige stellvertretende Justizminister Polens, wurde aufgrund von Korruptionsverdachtsgründen inhaftiert. (Archivbild) Foto: Mateusz Marek/PAP/dpa - dpa-infocom GmbH

Polens früherer Vize-Justizminister Marcin Romanowski ist wegen Korruptionsverdachts festgenommen worden. Die Festnahme stehe im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten mit einer Stiftung für Verbrechensopfer, teilte die Staatsanwaltschaft in Warschau mit. Gegen Romanowski werde wegen des Verdachts auf elf Straftatbestände ermittelt, darunter auch wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Romanowski hatte die Vorwürfe in einem Post auf der Plattform X am Freitag als haltlos und von politischer Rache motiviert bezeichnet. Romanowski ist Abgeordneter der nationalkonservativen PiS, die Polen von 2015 bis 2023 regierte. Der 48-jährige Politiker war Stellvertreter des umstrittenen damaligen Justizministers Zbigniew Ziobro.

Möglicher Missbrauch von Fördergeldern

Romanowski hatte die Aufsicht über den Gerechtigkeitsfonds, dessen Mittel eigentlich den Opfern von Verbrechen zugutekommen sollen. Nach polnischen Medienberichten und den Aussagen des früheren Direktors des Gerechtigkeitsfonds flossen allerdings Fördergelder in Millionenhöhe in Projekte, von denen sich Justizminister Ziobro einen politischen Nutzen für seine Partei Souveränes Polen versprach. Diese ist eine Splitterpartei, die zur PiS gehört.

In einem Fall sollen 23,5 Millionen Euro an die Stiftung eines katholischen Priesters geflossen sein, der als Exorzist von sich reden machte. Die Gelder waren für den Bau eines Hauses gedacht, das vorgeblich Verbrechensopfern Schutz bieten sollte. Dort soll der Priester allerdings laut Medienberichten mehrere Aufnahmestudios eingerichtet haben, weil er den Aufbau eines medialen Imperiums nach dem Vorbild des rechtskatholischen Senders Radio Maryja plante.

Der Geistliche sitzt mittlerweile wegen eines anderen Vorfalls in Untersuchungshaft.

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