Polizei: Johnson-Berater hat womöglich Lockdown-Regeln gebrochen
Der britische Regierungsberater Dominic Cummings hat nach Einschätzung der Polizei möglicherweise doch die Lockdown-Regeln verletzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Johnsons Berater Cummings besuchte im März trotz Lockdown seine Eltern mit dem Auto.
- Er besteht darauf, im Rahmen der Regeln gehandelt zu haben.
- Zum Verhängnis könnte ihm aber eine zweite kürzere Reise werden.
Der Chefberater von Premierminister Boris Johnson habe mit einer Fahrt ins Ausflugsziel Barnard Castle am Ostersonntag eventuell einen geringfügigen Verstoss gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen begangen, hiess es am Donnerstag in einer Mitteilung der Polizei der nordostenglischen Grafschaft Durham. Mit Konsequenzen habe er aber nicht zu rechnen. Cummings und die Regierung bestreiten einen Regelbruch bislang vehement.
Der Johnson-Berater wird kritisiert, weil er Ende März von London ins rund 430 Kilometer entfernte Durham zu seinen Eltern reiste. Einen Rücktritt lehnt er ab. Cummings besteht darauf, im Rahmen der Regeln gehandelt zu haben. Er hat bislang auch die Rückendeckung des Premierministers.
Cummings behauptet, keine andere Möglichkeit gehabt zu haben, die Betreuung seines vier Jahre alten Sohns sicherzustellen, weil sowohl er als auch seine Frau mit einer Coronavirus-Infektion rechnen mussten. Hier sieht auch die Polizei laut der Mitteilung keinen Regelbruch.
Befund der Polizei ändert die Einschätzung der Lage nicht
Zum Verhängnis könnte Cummings nun jedoch die kürzere Reise werden, die er nach überstandener Erkrankung von Durham aus unternahm. Angeblich wollte er mit der Fahrt ins etwa 40 Kilometer entfernte Dorf Barnard Castle testen, ob er für die Rückreise nach London fit genug war und ob sich sein durch die Erkrankung eingeschränktes Sehvermögen wieder ausreichend verbessert hatte.
Ein Anwohner hatte ihn dort gesehen und angezeigt. Aus dem Regierungssitz Downing Street hiess es, der Befund der Polizei ändere die Einschätzung der Lage nicht. Johnson betrachte die Angelegenheit als beendet.