Prozess zum Terroranschlag von Halle (D) beginnt
Der rechtsextreme Terroranschlag auf die Synagoge in Halle (D) erschütterte vor neun Monaten Menschen überall auf der Welt. Heute beginnt der Prozess.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor neun Monaten ereignete sich der Terroranschlag in Halle (D).
- Heute beginnt der Prozess gegen den Angeklagten.
- Das Gericht dämpft jedoch die Erwartungen.
Gut neun Monate nach dem rechtsextremen Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten beginnt in Magdeburg der Prozess gegen den Angeklagten.
Das Gerichtsverfahren gilt als eines der grössten und bedeutendsten in der Geschichte Sachsen-Anhalts: 13 Straftaten werden dem Angeklagten angelastet, darunter Mord und versuchter Mord. 43 Nebenkläger liess das Gericht vor Prozessbeginn zu und benannte insgesamt 147 Zeugen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft umfasst insgesamt 121 Seiten.
«Angriff auf grundlegende Werte unserer Gesellschaft»
«Die Schwere des Tatvorwurfs und die politische Bedeutung der angeklagten Taten verleihen dem Verfahren ein besonderes Gewicht», sagte der Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg, Henning Haberland.
Dem Angeklagten werde ein Angriff auf grundlegende Werte unserer Gesellschaft vorgeworfen. «Insbesondere aber soll er unermessliches persönliches Leid angerichtet haben», sagte Haberland. «Der Rechtsstaat wird darauf mit einem fairen Verfahren reagieren.»
Verletzten und Hinterbliebene als Nebenkläger
Einige der Verletzten und Hinterbliebenen hätten sich als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen und damit nun die Möglichkeit, gestaltend auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. «Und dennoch wird das Verfahren wahrscheinlich nicht alle Erwartungen erfüllen können, die von den Hinterbliebenen, den Geschädigten und der Öffentlichkeit möglicherweise gehegt werden», sagte Haberland. Das Verfahren könne das geschehene Unrecht nicht beseitigen.
Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, als darin gerade 52 Gläubige den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Laut Bundesanwaltschaft wollte er möglichst viele Besucher der Feier töten.
Der Täter scheiterte trotz schwerer Bewaffnung an der Eingangstür der Synagoge und erschoss dann vor der Synagoge eine 40-Jährige. Kurz darauf erschoss er in einem Dönerimbiss einen 20-Jährigen und verletzte auf seiner Flucht weitere Menschen, bevor ihn Polizisten festnehmen konnten. Der Täter hatte den Anschlag mit einer Helmkamera gefilmt und ins Internet gestreamt.
Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe
Angeklagt ist Stephan B. aus Sachsen-Anhalt. Er hat die Vorwürfe laut dem Gericht im Wesentlichen eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung erwarten den heute 28-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe, auch eine anschliessende Sicherheitsverwahrung ist möglich. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, «aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens» geplant zu haben, so die Bundesanwälte.
Das Gericht erliess für den zunächst auf 18 Verhandlungstage angesetzten Prozess besonders strenge Regeln - einerseits wegen der besonderen Bedeutung des Angeklagten, andererseits wegen der Corona-Pandemie. So soll der Angeklagte gefesselt und von Spezialkräften begleitet in den Gerichtssaal gebracht werden.
Einzeltäter oder Teil eines rechtsextremen Netzwerks?
Der Zentralrat der Juden in Deutschland erhofft sich von dem Verfahren Klarheit über die Hintergründe der Tat und darüber, wie es zu dem Anschlag kommen konnte. «Ich habe die Hoffnung, dass erstens geklärt wird, ob es sich tatsächlich um einen Einzeltäter handelt oder ob rechtsextreme Netzwerke hier eine Rolle gespielt haben», sagte der Chef des Zentralrats, Josef Schuster, der Deutschen Presse-Agentur. «Zweitens möchte ich wissen, wie es dazu kommen konnte, dass ein Mensch sich in dieser Form radikalisiert», sagte Schuster. «Kein Mensch wird als Nazi, Antisemit oder Terrorist geboren.»