Gericht

Prozess um angebliches Schweizer Konto gegen Le Pens Butler

Keystone-SDA
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Frankreich,

Der langjährige Assistent von Jean-Marie Le Pen steht wegen eines versteckten Kontos in der Schweiz vor Gericht.

Jean-Marie Le Pen gestikuliert während einer Pressekonferenz in Marseille (F).
Die französische Justiz untersucht ein angebliches verstecktes Konto von Jean-Marie Le Pen in der Schweiz. Sein Butler steht wegen der Vorwürfe vor Gericht. (Archivbild) - Keystone

Die französische Justiz hat sich in den vergangenen Jahren für ein angebliches verstecktes Konto Jean-Marie Le Pens in der Schweiz interessiert. Der Butler und persönliche Assistent des Gründers des Front National steht wegen der Vorwürfe vor Gericht. Die französische News-Plattform «Mediapart» hatte im Jahr 2015 über die Vorwürfe berichtet.

Demnach hatten Steuerfahndungsbehörden der Justiz einen Hinweis gegeben, dass der rechtsextreme Politiker möglicherweise ein verstecktes Bankkonto in der Schweiz besitze. In der Folge war im November 2015 der Familiensitz der Le Pens in Saint-Cloud nahe Paris durchsucht worden.

2,2 Millionen Euro, davon 1,7 Millionen in Gold

Laut Mediapart soll das fragliche Konto mit einem Trust mit Sitz auf den Jungferninseln verbunden sein. Über die Gelder verfügen könne der persönliche Assistent Jean-Marie Le Pens.

Dem Bericht zufolge umfasst der Trust ein Konto, auf das 2,2 Millionen Euro eingezahlt wurden. Davon 1,7 Millionen in Form von Goldbarren und -münzen. Jean-Marie Le Pen hatte damals jegliche Beteiligung an einem Trust im Ausland bestritten.

«Panama Papers» werfen weitere Fragen auf

Der gleiche Verdacht tauchte 2016 auch im Zusammenhang mit den «Panama Papers» auf. Die Zeitung «Libération» schrieb ihrerseits, dass der Trust, der im Jahr 2000 registriert wurde, bis zu dessen Tod 2008 Georges Paschos gehörte, dem Bruder von Le Pens zweiter Ehefrau Jany. Danach sei er von Paschos' Sohn Achille und ab 2014 vom Butler Gérald Gérin genutzt worden.

Frankreichs Justiz wirft Gérin Steuerbetrug und Geldwäscherei vor. Am 9. Dezember beantragte die Staatsanwaltschaft in Paris gegen ihn eine bedingte 18-monatige Haftstrafe sowie eine Geldstrafe von 230'000 Euro.

Das Verfahren gegen das Ehepaar Le Pen wurde von jenem gegen Gérin abgetrennt. Wie es weitergeht, hängt laut Mediapart vom Ausgang eines Rechtsstreits zwischen der Familie Le Pen und den Steuerbehörden ab. Im Raum steht demnach auch ein Vergleich. Verzichten die Steuerbehörden auf ihre Forderungen, würde auch die Strafverfolgung hinfällig.

Kommentare

User #2927 (nicht angemeldet)

Natürlich! Wo denn sonst, wenn nicht in der europäischen Waschanlage!

User #6003 (nicht angemeldet)

Ach Gott, jetzt geht das wieder los.Am CH Bankgeheimnis wird man sich noch die Zähne ausbeissen. Rudolf Merz. Heute braucht man nicht mal mehr Milchzähne um herum zu schnüffeln.

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