Prozess um Flüchtlingsmisshandlung in Burbach (D) beginnt

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Deutschland,

Die Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft Burbach (D) stehen heute Donnerstag wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzungen vor Gericht.

Schilder am Eingang zum Hüttensaal in der Siegerlandhalle weisen auf auf den dort stattfindenden Prozess hin.
Der Mammut-Prozess gegen die Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkunft in Burbach (D) beginnt. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Insgesamt 38 Personen sind verdächtigt, Flüchtlinge in Burbach (D) misshandelt zu haben.
  • Der Prozess in Siegen beginnt heute Donnerstag mit den ersten 29 Angeklagten.

Mit der Verlesung der Anklageschrift hat heute Donnerstag in Siegen der Prozess um die Flüchtlingsmisshandlungen in einer Unterkunft im nordrhein-westfälischen Burbach begonnen. Oberstaatsanwalt Christian Kuhli warf den insgesamt 29 Angeklagten – unter anderem Mitarbeiter der Unterkunftsleitung, der Sozialbetreuung und des Wachdiensts – eine Vielzahl von Straftaten vor, die sie in wechselnder Beteiligung begangen haben sollen. Dazu zählen Freiheitsberaubung, Nötigung, Diebstahl und Körperverletzung.

Die Misshandlungen wurden im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt und lösten bundesweit Entsetzen aus. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wurden Bewohner der in einer ehemaligen Kaserne eingerichteten Unterkunft bei Verstössen gegen die Hausordnung – beispielsweise Rauchen oder Alkoholkonsum auf den Zimmern –teils für mehrere Tage in sogenannten «Problemzimmern» eingesperrt.

Alles für den guten Ruf

Beim Transport in diese Räume soll es Körperverletzungen gegeben haben, ausserdem Nötigungen und Diebstähle. Als Motiv für die Misshandlungen nannte der Siegener Oberstaatsanwalt Kuhli die Absicht der mutmasslichen Täter, die Zahl der Meldungen von Zwischenfällen in der Unterkunft an Polizei- und Ordnungsbehörden niedrig zu halten und den Ruf der Einrichtung nicht zu gefährden.

Zu den Angeklagten zählen auch zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung in Arnsberg. Ihnen warf Kuhli in der Anklageschrift Freheitsberaubung durch Unterlassen vor – sie sollen von den Taten gewusst haben, ohne etwas zu unternehmen.

Insgesamt klagte die Staatsanwaltschaft im Fall Burbach 38 Verdächtige an – zwei Verfahren gegen zusammen sechs geständige Beschuldigte wurden allerdings abgetrennt und werden voraussichtlich erst ab Anfang kommenden Jahres verhandelt. Kurz vor dem Prozessauftakt wurden auch die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte abgetrennt, weil sie erkrankt sind. Zu Prozessbeginn heute Donnerstag trennte die Kammer des Siegener Landgerichts zudem ein Verfahren gegen einen Angeklagten ab, weil er zu spät zur Hauptverhandlungen geladen worden war. Das Verfahren begann also mit nur noch 29 Angeklagten.

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