Rechtsterrorist Breivik will vorzeitig auf freien Fuss

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Norwegen,

Norwegens berüchtigter Terrorist Anders Behring Breivik strebt erneut eine vorzeitige Entlassung an.

Der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik war 2012 zur damaligen Höchststrafe verurteilt worden.
Der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik war 2012 zur damaligen Höchststrafe verurteilt worden. (Archivbild) - Ole Berg-Rusten/NTB Scanpix/AP/dpa

Der verurteilte Massenmörder Anders Behring Breivik lässt zum zweiten Mal von einem norwegischen Gericht prüfen, ob er vorzeitig unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Mehr als 13 Jahre nach den rechtsextremen Terroranschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya mit insgesamt 77 Toten befasst sich das Amtsgericht von Ringerike, Asker und Bærum mit einem entsprechenden Antrag Breiviks.

Verhandlungsbeginn im Gefängnis Ringerike nordwestlich von Oslo ist am Dienstag um 10 Uhr. Angesetzt sind bis Donnerstag insgesamt drei Verhandlungstage. Breivik hatte am 22. Juli 2011 die bis heute schwersten Verbrechen der norwegischen Nachkriegszeit begangen.

Rückblick auf die grausamen Taten

Zunächst hatte er eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und dabei acht Menschen getötet. Danach richtete er auf Utøya ein Massaker unter den Teilnehmern des jährlichen Sommerlagers der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an. 69 überwiegend jüngere Menschen wurden auf der Insel getötet.

Begründet hatte Breivik seine Taten mit rechtsextremen und islamfeindlichen Motiven. 2012 war er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden.

Nach Ablauf dieser Mindestdauer hatte er bereits Anfang 2022 prüfen lassen, ob er auf Bewährung freigelassen werden kann. Das damals zuständige Amtsgericht Telemark hatte den Antrag nach einer mehrtägigen Verhandlung abgewiesen.

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Kommentare

Contamination

Wie das wohl sein muss für A. Breivik und andere Kriminelle die eine schwere Straftat begangen haben und dann für immer ins Gefängnis kommen. Die erhoffte Begnadigung einfach nicht kommt und nicht kommt. Dann wird es irgendwann ganz langweilig im Gefängnis, die Post kommt seltener, die Besuche werden weniger, man wird älter: Das sind die Momente, in dem die Strafe so richtig wirkt. Stärker wirkt als die Todesstrafe.

User #3594 (nicht angemeldet)

In der Schweiz ist lebenslänglich nur 15 Jahre lang! Bei guter Führung sind es 12 Jahre. Und eine Tat wird nur als ganzes bestraft, unabhängig wieviele Opfer es gegeben hat.

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