Russland untersucht Verluste von «Krim-Schatz»-Rückgabe an Ukraine

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Russland will untersuchen lassen, welcher Schaden für Moskau durch die Rückgabe einer wertvollen Sammlung goldener Ausgrabungsstücke an die Ukraine entsteht.

Gold
Anhänger in Form eines Rehs aus dem «Skythen-Gold» - ALLARD PIERSON MUSEUM/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Russland schätzt den Verlust einer antiken Goldsammlung der Ukraine.
  • Ein niederländisches Gericht entschied, die Ausgrabungsstücke gehören zum Kulturerbe.
  • Die Sammlung war seit Jahrzehnten auf der von Russland annekrierten Halbinsel Krim.

Russland untersucht die Verluste, welche bei einer Sammlung von Goldstücken entstanden ist. Das Land hat den sogenannten «Krim-Schatz» an die Ukraine zurückgegeben.

Das Ermittlungskomitee erklärte am Mittwoch, dass es in dem Fall eine «angemessene Bewertung der Verletzung der russischen Interessen» vornehmen werde. Es handele sich um Kulturgüter, «die der Republik Krim gehören».

Ein niederländisches Berufungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die als «Krim-Schatz» bekannte Sammlung dem ukrainischen Staat übergeben werden müsse. Die Artefakte lagern derzeit im Allard Pierson-Museum, dem archäologischen Museum der Universität Amsterdam.

Der Schatz gehört zum Kulturerbe der Ukraine

Die niederländische Justiz habe ein politisch motivierte Entscheidung getroffen, erklärte das russische Ermittlungskomitee am Mittwoch. Die Sammlung sei jedoch «seit Jahrzehnten» in Museen auf der Krim gelagert worden.

Die Ausgrabungsstücke waren kurz vor der Annexion der Krim 2014 für eine Ausstellung an das Amsterdamer Allard Pierson-Museum ausgeliehen worden. Vier auf der Krim gelegene Museum hatten später ein Justizverfahren angestrengt, um die Rückkehr der Sammlung auf die Halbinsel durchzusetzen.

Ein niederländisches Gericht entschied 2016, dass der Schatz zum Kulturerbe der Ukraine gehöre. Deshalb soll die Sammlung nicht auf die inzwischen annektierte Krim, sondern an Kiew gehen. Die Krim könne nicht als souveräner Staat angesehen werden, fügten die Richter damals hinzu. Das Berufungsgericht hielt nun das Urteil der Vorinstanz aufrecht.

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