Ein folgenschwerer Irrtum eines polnischen Tierarztes zieht eine Gefängnisstrafe nach sich. Der 75-Jährige hatte einen gesunden Schäferhund eingeschläfert.
Der Tierarzt entschuldigte sich vor Gericht bei den Hundebesitzern und bekannte sich schuldig. - Facebook

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein polnischer Tierarzt wurde vor Gericht wegen eines tödlichen Irrtums verurteilt.
  • Der 75-jährige Veterinär verwechselte zwei Hunde und schläferte den falschen ein.
  • Der fünfjährige Schäferhund Stefan wäre eigentlich kerngesund gewesen.
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Der fünfjährige polnische Schäferhund Stefan ist tot. Schuld hat ein Tierarzt, der bei seiner Behandlung komplett versagt hatte... Es ist ein Albtraum jedes Tierbesitzers!

Der 75-jährige Mediziner verwechselte nämlich die Adressen und damit die Diagnosen zweier Hunde. Es war das Todesurteil für den gesunden Stefan. Die Konsequenz für den Tierarzt: Er wurde in Polen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Laut Berichten in den regionalen Zeitungen kam es zur Verwechslung als eine Frau Anfang Mai den Tierarzt aus der Gemeinde Zagnańsk bat, ihren kranken Hund einzuschläfern. Der Veterinär stimmte zu, verwechselte dann aber die Adressen.

Wie etwa das Nachrichtenportal «Polsat News» berichtet, hatte der Tierarzt dem gesunden Tier sofort eine tödliche Spritze verabreicht – ohne sich nochmal rückzuversichern, ob der Hund tatsächlich von seinem Leiden erlöst werden sollte. Der fünfjährige Schäferhund stirbt sofort. Erst danach ging der Tierarzt zum Besitzer.

Vor Gericht schuldig bekannt

Vor dem Bezirksgericht in Kielce soll der Tierarzt sich schuldig bekannt haben. «Ich war selbst erschrocken und überrascht», wird er in dem Bericht zitiert. Er bat ausserdem bei der Anhörung die Besitzer des getöteten Hundes um Verzeihung.

Weil der Tierarzt ein Präparat verwendete, für das er keine Erlaubnis hatte, verurteilte ihn das Gericht zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Das Gericht erteilte dem 75-Jährigen zudem ein einjähriges Berufsverbot, weil er beim Einschläfern des Schäfers Einstichstelle nicht überprüft und dem Tier möglicherweise unnötiges Leid zugefügt hatte.

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Weiter muss der Tierarzt eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Złoty (rund 1.100 Euro) sowie 2.400 Złoty (rund 530 Euro) an ein Tierheim zahlen.

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