Schliessung von AKW Fessenheim steht wieder in Frage
Das Wichtigste in Kürze
- Der Regierungserlass, das AKW Fessenheim (FR) 2022 abzuschalten, sei ungültig.
- Nun müsse man wieder über das Ende oder das Nicht-Ende des Meilers diskutieren.
Die Schliessung des störanfälligen französischen Atomkraftwerks Fessenheim nahe der deutschen Grenze steht wieder in Frage: Der Pariser Staatsrat erklärte den Regierungserlass zur Abschaltung des Kraftwerks vom April 2017 heute Donnerstag für ungültig. Er folgte damit einer Beschwerde der Gemeinde Fessenheim (FR) und der Gewerkschaften. Sie fürchten massive Arbeitsplatzverluste, wenn das älteste französische Atomkraftwerk wie geplant bis 2022 abgeschaltet wird.
Der Staatsrat als oberstes juristisches Beratergremium der Regierung erklärte, die rechtlichen Grundlagen für die Schliessung von Fessenheim seien nicht erfüllt. So habe der staatliche Energiekonzern EDF als Betreiber keinen entsprechenden Antrag gestellt. Um das Atomkraftwerk zu schliessen, müsste die Regierung von Präsident Emmanuel Macron ein neues, rechtlich wasserdichtes Dekret erlassen. Der nun beanstandete Erlass stammt noch von der sozialistischen Vorgängerregierung.