Schmähgedicht: Böhmermann verklagt Merkel

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Deutschland,

Das Schmähgedicht des TV-Satirikers Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan löst 2016 einen Eklat aus. Die Kanzlerin nennt es «bewusst verletzend», der Moderator zieht dagegen vor Gericht. Nun soll die Entscheidung fallen.

Im Streit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann ist ein Urteil gefallen. Foto: Sven Hoppe
Im Streit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann ist ein Urteil gefallen. Foto: Sven Hoppe - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Durfte die Bundeskanzlerin Jan Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan öffentlich kritisieren?

Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt an diesem Dienstag über die dagegen gerichtete Klage des TV-Satirikers. Das Urteil sollte noch am selben Tag fallen. Weder Angela Merkel noch Böhmermann werden vor Gericht erwartet. Sie wollten sich durch Anwälte vertreten lassen.

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen und angegeben, mit den grobschlächtigen Beschimpfungen den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik verdeutlichen zu wollen. Er löste damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei aus. Die Kanzlerin nannte die Verse nach Angaben des Regierungssprechers zunächst «bewusst verletzend». Später stufte sie dies selbst als «Fehler» ein, weil der Eindruck entstanden sei, dass ihre «persönliche Bewertung zu irgendetwas» eine Rolle spiele.

Böhmermann reicht das nicht. Seine Klage richtet sich explizit gegen das Kanzleramt und Merkels damalige erste Kritik. Er will nun der Kanzlerin per Gericht untersagen lassen, die Worte öffentlich zu wiederholen, wie ein Gerichtssprecher erläutert hatte. Wird dieser Hauptantrag abgewiesen, will er in einem zweiten Antrag feststellen lassen, dass Merkels Einschätzung rechtswidrig war.

Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen hatte vor Prozessbeginn erklärt, die Merkel-Äusserungen seien eine «nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung». Es sei nicht zu akzeptieren, dass sich die Bundesregierung «aus politischen Gründen mit juristischen Bewertungen in die freie und unabhängige Rechtsprechung einmischt». Böhmermann sehe seine Grundrechte auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt.

Regierungssprecher Steffen Seibert lehnte es am Montag aus grundsätzlichen Erwägungen ab, sich vor der mündlichen Verhandlung zu äussern.

Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung rechtliche Schritte verlangt. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte «ehrverletzende» Verse des Gedichts zu wiederholen.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland wirft Böhmermann vor, rassistische Klischees gegen Türken verwendet zu haben. «Das war keine kluge Satire, das war eine Beleidigung», sagte der Vorsitzende Gökay Sofuoglu der «Augsburger Allgemeinen». «Bei aller berechtigten Kritik an der Politik Erdogans, sind die zum Teil rassistischen Bilder in dem Gedicht nicht hinnehmbar.» Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, dass es zu schützen gelte, Böhmermann habe aber «über das Ziel hinausgeschossen».

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