Serienmörder als Zeuge - Im Rückblick bleibt das Grauen

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Deutschland,

Diesmal sitzt Niels Högel auf dem Zeugenstuhl. Wie im Prozess gegen ihn 2019 stellt sich dasselbe Grauen ein. Angeklagt sind aber andere. Ob sie eine Mitschuld durch Unterlassen trifft, ist offen.

Justizvollzugsbeamte fahren den verurteilten Ex-Krankenpfleger Niels Högel (l) zum Prozess in die Weser-Ems-Hallen. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Justizvollzugsbeamte fahren den verurteilten Ex-Krankenpfleger Niels Högel (l) zum Prozess in die Weser-Ems-Hallen. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess gegen Verantwortliche aus den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst hat der 2019 wegen 85-fachen Mordes verurteilte Ex-Pfleger Niels Högel als erster Zeuge ausgesagt.

Von seinen Äusserungen verspricht sich das Landgericht Oldenburg Hinweise darauf, ob sich seine Ex-Vorgesetzten der Beihilfe zum Totschlag beziehungsweise zum versuchten Totschlag durch Unterlassen schuldig gemacht haben. «Als Zeuge haben Sie die Wahrheit zu sagen», mahnte ihn der Vorsitzende Richter am Dienstag.

Äusserlich erinnert vieles an den Prozess von 2018/2019, in dem Högel verurteilt wurde. Wie damals sitzt auch diesmal der psychologische Sachverständige Max Steller im grossen Saal der Weser-Ems-Halle. Högel habe eine «hohe Lügenneigung und eine hohe Lügenbereitschaft» und sei in der Lage, qualitativ hochwertige Falschaussagen zu machen, hatte Steller dem Mann damals attestiert. Die Mahnung des Richters ist damit nicht unbegründet.

Högel schilderte am Dienstag vom Zeugenstuhl aus, wie er seine Opfer tötete und weshalb er die wehrlosen Patienten umbrachte. All das beschrieb der Deutsche bereits 2019. Das gleiche sprachlose Grauen macht sich breit. Doch es geht nicht um Högel, der in der JVA Oldenburg seine Strafe verbüsst. Seine Schuld steht fest. Für die Angeklagten gilt dagegen die Unschuldsvermutung. Das heisst, die Ergebnisse des Urteils von 2019 dürfen nicht einfach übernommen werden. Alle Vorwürfe müssen neu eingebracht, geprüft, bewiesen oder widerlegt werden.

Verbrechen kaum zu fassen

Wirklich zu fassen ist die Dimension des Verbrechens auch Jahre danach nicht. Auf die Frage des Richters, wie viele Menschen er getötet habe, antwortete Högel, dessen Gesicht auf zwei grossen Monitoren zu sehen ist, er wisse, weshalb er verurteilt worden sei. Zuletzt war dies 2019 für 85 Morde. «Ich könnte aber niemals sagen, ob das die endgültige Zahl ist. Das kann ich wirklich nicht sagen.»

In dem Prozess gegen die sieben Angeklagten geht es konkret um acht Fälle, für die Högel bereits verurteilt wurde: drei Morde im Oldenburger Klinikum sowie drei Morde und zwei Mordversuche in Delmenhorst. Für die sechs Morde wurde Högel 2019 verurteilt, für die beiden Mordversuche bereits 2006 und 2015.

«Positiv überrascht» zeigte sich Christian Marbach, dessen Grossvater zu den Opfern Högels gehörte, vom Auftreten des Zeugen. Högel habe bei seinem ersten Auftritt als Zeuge «offen und reflektiert» in der Rückschau berichtet, sagte Marbach. Natürlich biete man ihm damit wieder eine Bühne. Aber so «widerlich» es sei: «Niemand hat bessere Informationen als der Täter», hatte Marbach beim ersten Prozesstag gesagt.

Ein Schwerpunkt am Dienstag war auch ein Vertrag mit einem Medienunternehmen für ein laut Högel im Juni 2021 aus der JVA Oldenburg geführtes rund eineinhalbstündiges Telefoninterview. Für den Vertrag hatte er sich von einem Medienanwalt beraten lassen, der auch honoriert worden sei. Auf Antrag der Verteidigung beschloss das Gericht, noch am Dienstag entsprechende Vertragsunterlagen in der Haftzelle Högels beschlagnahmen zu lassen. Die Vernehmung soll am Mittwoch fortgesetzt werden.

Für die Verhandlung sind insgesamt 42 Prozesstage angesetzt. Die Angeklagten werden durch 18 Anwälte vertreten. Gegen einen weiteren Angeklagten, einen Pflegeleiter aus Delmenhorst, wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Högel hatte seine Opfer in den Jahren 2000 bis 2005 mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Insgesamt wurde er seit 2005 in mehreren Prozessen für 91 Taten verurteilt, darunter für insgesamt 87 Morde.

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