Sexualstraftäter frei, weil Justiz-Mitarbeiterin überfordert war
Eine deutsche Justiz-Mitarbeiterin war überfordert mit ihrer Arbeit. Das hat Konsequenzen: Mindestens ein mutmasslicher Sexualstraftäter kommt ungestraft davon!
Das Wichtigste in Kürze
- Da eine deutsche Justiz-Mitarbeiterin überfordert war, kommt ein Sexualstraftäter davon.
- Die 46-Jährige versteckte Akten, damit sie diese nicht bearbeiten musste.
- Dadurch verjährten mehrere Verfahren und wurden eingestellt.
In einem aufsehenerregenden Fall von Justizversagen steht eine ehemalige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Rampenlicht.
Der 46-jährigen Deutschen wird vorgeworfen, absichtlich Akten versteckt zu haben. Dieses Verhalten führte dazu, dass mindestens ein mutmasslicher Sexualstraftäter straffrei blieb.
Ihre Motivation hinter dem Versteckspiel? Sie war überfordert und wollte die Akten nicht bearbeiten. Nun muss sie sich selbst vor Gericht verantworten, berichtet «t-online».
Akten versteckt
Von November 2022 bis Juli 2023 war die Deutsche in einer Geschäftsstelle tätig, die hauptsächlich Jugendstrafsachen und Sexualdelikte bearbeitet.
Aufgrund ihrer Überforderung verlängerte sie eigenmächtig die Bearbeitungsfrist der Akten aus ihrem Bereich. Sie hatte sich damit erhofft, die Akten später oder bestenfalls gar nicht bearbeiten zu müssen.
Die 46-Jährige wusste, dass sie dazu nicht berechtigt war. Trotzdem versteckte sie einige Akten sogar in den Räumen der Geschäftsstelle.
Justiz-Mitarbeiterin drohen bis zu fünf Jahre Knast
Dieses Verhalten hatte zur Folge, dass die Staatsanwälte in Düsseldorf die Akten zu spät oder gar nicht erhielten. Mehrere mutmassliche Täter blieben straffrei, da ihre Verfahren verjährten.
Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass mehrere Verfahren betroffen sind. In mindestens einem Fall kann ein Sexualdelikt nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Nachdem man ihre skandalöse Arbeitsweise aufgedeckt hatte, wurde die Deutsche fristlos entlassen. Im Juli muss sie sich wegen Verwahrungsbruch und Strafvereitelung vor Gericht verantworten. Ihr droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.