«Silvester-Mord»: 70-Jähriger nach 45 Jahren vor Gericht

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Deutschland,

Ein Mordfall aus dem Jahr 1978 wird neu aufgerollt. Der Angeklagte, ein heute 70-jähriger Mann, schweigt.

Mord verjährt nicht: Ein Mann muss sich 45 Jahre später vor dem Landgericht München I verantworten.
Mord verjährt nicht: Ein Mann muss sich 45 Jahre später vor dem Landgericht München I verantworten. - Frank Leonhardt/dpa

Ein 70-Jähriger soll vor 45 Jahren aus Habgier brutal gemordet haben. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Aber auch aus anderen Gründen spielen alte Akten im Prozess eine grosse Rolle.

Seine Bewegungen sind etwas steif, das Haar unterhalb der Halbglatze grau, doch die Augen des angeklagten 70-Jährigen sind hellwach, als ihm die Staatsanwältin Mord vorwirft.

Begangen vor 45 Jahren an einem Münchner Rentner, der mit zertrümmertem Schädel in seiner Badewanne gefunden worden war. Das letzte Mal lebend gesehen wurde das Opfer kurz vor Silvester 1978, heisst es vor dem Landgericht München I in der Anklage – und zwar in Begleitung eines jungen Mannes, der nach Überzeugung der Ermittler der Angeklagte war.

Erfolg für «Cold Case»-Bearbeiter

Die Fahnder kamen dem in seinem Heimatland lebenden Briten erst im Zuge der Altfallbearbeitung auf die Schliche – nach all den Jahrzehnten ein seltener Erfolg. Der Angeklagte machte zu Prozessbeginn allerdings weder Aussagen zu seiner Person noch zu den Vorwürfen an sich. Doch stimmen nach Angaben des «Cold Case»-Bearbeiters der Polizei, der als Zeuge befragt wurde, sowohl die gefundenen Fingerabdrücke als auch die DNA-Spuren überein.

Der Fall hatte damals als «Silvester-Mord» grosses Aufsehen erregt: Verwandte hatten sich Sorgen gemacht, weil das bekanntermassen mit Strichern verkehrende Opfer nicht wie verabredet zu einer Messe erschienen war und auch nicht auf Anrufe reagierte. Die Polizei fand den 69-Jährigen daraufhin am 2. Januar mit zertrümmertem Schädel tot in seiner Badewanne – auf dem Kopf zwei Plastikschüsseln und ein Eimer.

Spurensuche führt zum Erfolg

Sie sollten den Angeklagten laut Staatsanwaltschaft vor dem grausigen Anblick bewahren, während er die Wohnung nach Wertgegenständen durchsuchte und am Ende mit mindestens 1000 Mark Bargeld, einem Münzring und dem Schlüssel verschwand. Der Ring wurde bei einer U-Bahn-Baustelle gefunden, doch sonst liefen die Ermittlungen ins Leere.

Allerdings hatte die Polizei damals in der Wohnung drei Fingerabdrücke gesichert, ausserdem ein Haar sowie eine Flüssigkeit auf dem Bettlaken. 2005 wurden aus diesen Asservaten dank des Fortschritts der Kriminaltechnik DNA-Spuren extrahiert. Bei einer neuerlichen Öffnung der Akten glich der Münchner Altfallbearbeiter die Fingerabdrücke 2018 europaweit ab. Die Treffermeldung kam allerdings erst Ende 2021 – aus England.

Verhaftung und Prozess

Dort wurde der mutmassliche Täter im Frühjahr 2023 widerstandslos festgenommen – Mord verjährt nicht. Nachdem der Mann, der wegen Raubes und Hehlerei bereits zwei Mal verurteilt wurde und über viele Jahre im Gefängnis sass, nun schweigt, steht dem Gericht ein aufwendigeres Verfahren bevor: «Es sind natürlich naturgemäss sehr viele Zeugen verstorben», sagte der Vorsitzende Richter. Entsprechend stütze sich das Verfahren auf viele alte Schriftstücke, die dem Angeklagten alle übersetzt werden müssen.

Laut Staatsanwaltschaft hatte das spätere Opfer den jungen Mann am 30. Dezember 1978 in der Hoffnung auf einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit in seine Wohnung genommen. Nach dem Besuch eines Erwachsenenkinos liess sich der 69-Jährige im Laufe der Nacht oder in den frühen Morgenstunden des Silvestertages eine Badewanne einlaufen.

Motiv und Tatnacht

Dies habe der Angeklagte ausgenutzt, um von einer Kommode im Flur einen metallenen Mörserstössel zu nehmen und den Rentner damit von hinten niederzuschlagen, schilderte die Staatsanwältin. Weil sich das Opfer noch regte, habe er nach einer kurzen Pause ein weiteres Mal zugeschlagen. Das Opfer starb an den Folgen von insgesamt zehn Hieben.

Als Zeugen befragte Polizisten schilderten aus ihren Gesprächen mit dem Angeklagten, dass dieser aus schwierigen Familienverhältnissen stamme und vor seiner Pensionierung diverse Berufe ausgeübt habe. Bei seiner Überführung nach Deutschland sei er freundlich, ruhig und in sich gekehrt gewesen. Das Urteil soll Anfang April fallen.

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