Nationalrat nimmt Vorstoss für erweiterte DNA-Analyse an
Der Nationalrat hat einen Vorstoss angenommen, der eine erweiterte DNA-Analyse erlaubt. Neu sollen auch Haut-, Augen- und Haarfarbe bestimmt werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat nimmt eine Änderung des DNA-Profil-Gesetzes an.
- So soll mittels DNA-Spuren auch die Haar- und Hautfarbe ermittelt werden dürfen.
- Nun muss der Ständerat über den Vorstoss debattieren.
Ermittlungsbehörden sollen aus DNA-Spuren von Tatorten künftig mehr Informationen herauslesen dürfen. Der Nationalrat hat am Dienstag Änderungen im DNA-Profil-Gesetz und in der Strafprozessordnung zugestimmt. Als Nächstes muss sich nun der Ständerat dazu äussern.
Kern der Vorlage sind gesetzliche Grundlagen für die sogenannte Phänotypisierung. Heute darf bei DNA-Spuren nur nach Übereinstimmungen in vorhandenen Gendatenbanken gesucht werden und es darf nur das Geschlecht eruiert werden.
Klare Zustimmung im Nationalrat
Neu sollen aus DNA-Profilen Hinweise auf Merkmale wie Haar- und Augenfarbe, Alter oder biogeografische Herkunft herausgelesen werden können. Der Bundesrat und auch der Nationalrat wollen, dass Strafverfolger auf neue wissenschaftliche Möglichkeiten zurückgreifen können.
Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 125 zu 54 Stimmen und 12 Enthaltungen gut. Nein stimmten die Grünen und etliche Mitglieder der SP-Fraktion. Auch die Enthaltungen kamen von der SP.
Umgang mit Minderheiten
SP und Grüne hätten die Kriterien, unter denen Ermittlungsbehörden auf die Phänotypisierung zurückgreifen dürfen, strenger fassen wollen. Doch sie unterlagen mit ihren Anträgen. Etwa hätten sie die biogeografische Herkunft als Information nicht zulassen wollen.
2/2 Was der #EGMR als "schweren Grundrechtseingriff" bezeichnet, wäre in der so möglich ohne richterliche Anordnung und auch bei Vergehen wie Kreditkartenbetrug oder Diebstahl. Das ist unverhältnismässig und unnötig.
— Marionna Schlatter (@marionnasch) May 4, 2021