Staatsanwalt fordert im Cum-Ex-Prozess mehr als fünf Jahre
Der Schaden suche seinesgleichen, für die Strafe müsse dies nicht gelten, sagt der Ankläger. Die Verteidigung hat niedrigere Vorstellungen. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.
Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat die Staatsanwaltschaft jeweils Haftstrafen von 5 Jahren und 10 Monaten für die beiden geständigen Angeklagten K. und U. gefordert. Zudem die Einziehung von Wertersatz in Millionenhöhe.
Sie blieb damit trotz eines extrem hohen Schadens von 343 Millionen Euro deutlich unter den rechtlichen Möglichkeiten und im Rahmen dessen, was vor Prozessbeginn im Falle vollumfänglicher Geständnisse in den Raum gestellt worden war. Die Verteidiger beantragten jeweils 4 Jahre. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.
Die beiden Angeklagten hatten direkt zu Prozessbeginn teils unter Tränen gestanden, an einem komplexen Geflecht beteiligt gewesen zu sein, über das in den Jahren 2009 und 2010 hunderte Millionen Aktien im zweistelligen Milliardenwert gehandelt wurden. Dabei wurde die sogenannte Cum-Ex-Methode angewandt, um den Fiskus dazu zu bringen, Kapitalertragssteuer zurückzuerstatten, die zuvor gar nicht gezahlt wurde. Der Name Cum-Ex kommt daher, dass die Aktien rund um den Dividendenstichtag mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch hin und her geschoben wurden.
Insbesondere diese frühen Geständnisse, die bereits vor Prozessbeginn angekündigt waren, und den Prozess massiv verkürzten, legten die Staatsanwaltschaft und Verteidiger zugunsten der Angeklagten aus. Im Falle K.s tat dies der Staatsanwalt auch für dessen hohes Alter von 71 Jahren. Sein ehemaliger Kollege U. ist 63, soll bei den Taten aber passiver gewesen sein. Der Schaden suche zwar seinesgleichen, sagte der Staatsanwalt, für die Strafe müsse dies aber nicht gelten.
Eine andere Welt
Die damalige Welt sei eine andere gewesen, betonten die Verteidigung mit Blick auf die Jahre 2009 und 2010. Niemand habe bei den Geschäften an die Staatsanwaltschaft gedacht, eher an ein Hase-und-Igel-Spiel mit dem Gesetzgeber. K. und U. seien in die Taten hineingerutscht. «Es war viel Dummheit und Naivität dabei», sagte U.s Verteidiger über seinen Mandanten. Zudem betonte K.s Verteidiger, dass ein grosser Teil des Schadens bereits wiedergutgemacht worden sei und auch der Rest wiedergutgemacht werden könne.
Die jetzt angeklagten Geschäfte waren dabei bei weitem nicht die Einzigen nach der Cum-Ex-Masche: Es gibt diverse andere Verfahren. Insgesamt soll der Staat durch die Masche um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt worden sein. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Erste Verurteilungen gab es bereits. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dürfte noch Jahre dauern. Auch in München werden weitere Anklagen erwartet.