Zürcher Obergericht stellt Cum-Ex-Verfahren gegen Eckart Seith ein
Das Zürcher Obergericht stellt den Prozess gegen den «Cum-Ex-Aufklärer» Eckart Seith überraschend ein. Er war unter anderem wegen Wirtschaftsspionage angeklagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Prozess gegen Eckart Seith in Zürich wurde eingestellt.
- Ein früherer Staatsanwalt war befangen, hält das Obergericht fest.
- Dem deutschen Anwalt wurde unter anderem Wirtschaftsspionage vorgeworfen.
Das Zürcher Obergericht hat den Prozess gegen den deutschen Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith am Donnerstag überraschend eingestellt. Es kam zum Schluss, dass ein früherer Staatsanwalt befangen war.
«Der Staatsanwalt hat nicht die nötige Unvoreingenommenheit gezeigt», sagte der Oberrichter in seiner Begründung. Seith und den beiden Mitbeschuldigten seien wichtige Teilnahmerechte verweigert worden, etwa das Akteneinsichtsrecht.
Den Cum-Ex-Prozess an die Zürcher Staatsanwaltschaft zur Überarbeitung zurückzuweisen, sei nicht angebracht. Nach so vielen Jahren könnten die Beweise ohnehin nicht mehr sauber neu erhoben werden. «Die Verfahren werden deshalb eingestellt.»
Dem deutschen Anwalt Eckart Seith wurden Wirtschaftsspionage und Verstösse gegen das Bankengesetz vorgeworfen, weil er sich interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben haben soll.