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Zürcher Obergericht stellt Cum-Ex-Verfahren gegen Eckart Seith ein

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Zürcher Obergericht stellt den Prozess gegen den «Cum-Ex-Aufklärer» Eckart Seith überraschend ein. Er war unter anderem wegen Wirtschaftsspionage angeklagt.

Eckart Seith
Der Fall des deutschen Anwalts Eckart Seith, bekannt als «Cum-Ex-Aufklärer», wird erneut vor dem Zürcher Obergericht behandelt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Prozess gegen Eckart Seith in Zürich wurde eingestellt.
  • Ein früherer Staatsanwalt war befangen, hält das Obergericht fest.
  • Dem deutschen Anwalt wurde unter anderem Wirtschaftsspionage vorgeworfen.

Das Zürcher Obergericht hat den Prozess gegen den deutschen Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith am Donnerstag überraschend eingestellt. Es kam zum Schluss, dass ein früherer Staatsanwalt befangen war.

«Der Staatsanwalt hat nicht die nötige Unvoreingenommenheit gezeigt», sagte der Oberrichter in seiner Begründung. Seith und den beiden Mitbeschuldigten seien wichtige Teilnahmerechte verweigert worden, etwa das Akteneinsichtsrecht.

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Der deutsche Anwalt Eckart Seith. (Archivbild) - Walter Bieri/KEYSTONE/dpa

Den Cum-Ex-Prozess an die Zürcher Staatsanwaltschaft zur Überarbeitung zurückzuweisen, sei nicht angebracht. Nach so vielen Jahren könnten die Beweise ohnehin nicht mehr sauber neu erhoben werden. «Die Verfahren werden deshalb eingestellt.»

Dem deutschen Anwalt Eckart Seith wurden Wirtschaftsspionage und Verstösse gegen das Bankengesetz vorgeworfen, weil er sich interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben haben soll.

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Kommentare

User #2178 (nicht angemeldet)

Da sind sehr viele Akteuere involviert; es geht um Diebstahl von Milliarden!!! Cum - Ex ist ein System, welches durch schnelle Verkäufe/Käufe um den Dividendentag herum, was dann bewirkte, dass 2 Steuerbescheinigungen für dieselbe Dividende ausgestellt wurden. Systematisch mit Computer zu Höchstleistungen getrieben, ergibt das 35% Rückzahlung der Dividenden-Milliarden durch den Staat an einen "Nicht-Besitzer", der diese Verrechnungssteuer gar nie vereinnahmte. Es ist Diebstahl an Staatsgeldern, was dann letztlich durch den Steuerzahler gedeckt werden muss bzw. nicht für eingeplante Leistungen vorhanden ist. Auf den Stock mit deren Hälsen.

User #6763 (nicht angemeldet)

Für mich sind die Gerichte schon lange nicht mehr zum größere Ungereimtheiten zu verurteilen. Ein kleiner Ladendiebstah löst mehr aus als vermutlicher Betrug in grossem Rahmen. Aber solange Richterämter Partei Geschenke sind wird das nicht ändern

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