Staubsauger in der EU nach Beutelstreit ohne Energielabel

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Belgien,

In der EU finden sich auf Staubsaugern vorerst keine Energielabels mehr. Eine neue Regelung dürfte erst in einigen Monaten in Kraft treten.

Eine Frau saugt in mit einem Staubsauger den Fussboden.
Für Staubsauger muss in der EU eine neue Testmethode für die Stromeffizienz her. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Regeln für das Energie-Label von Staubsaugern sind ungültig.
  • Die EU-Komission hatte keine Rechtsmittel gegen einen Entscheid eines Gerichts eingelegt.

Beim Kauf eines neuen Staubsaugers dürften Verbraucher in der EU künftig auch Geräte ganz ohne Energie-Label im Angebot finden. Bislang musste jeder in der EU verkaufte Staubsauger mit einem solchen Etikett versehen werden – wie auch Waschmaschinen oder Kühlschränke. Doch bei Staubsaugern ist damit nun zumindest vorerst Schluss.

Weil die EU-Kommission keine Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil eingelegt hat, sind die entsprechenden EU-Regeln ungültig, wie eine Sprecherin der Brüsseler Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Die Verordnung sei am Freitag ausgelaufen.

Vorausgegangen war ein Urteil des EU-Gerichts. Dies hatte im November entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe. Tests mit leerem Behälter kämen den echten Bedingungen nicht so nah wie möglich, befanden die Richter damals (Rechtssache T-544/13).

Die EU-Richtlinie solle den Verbraucher aber über die Energieeffizienz seines Gerätes während des alltäglichen Gebrauchs informieren. Die Berechnung der Energie-Effizienz mit leerem Behälter stehe nicht mit diesem Ziel in Einklang.

Klage von Hersteller

Damit gab das EU-Gericht einer Klage des Herstellers Dyson statt, der beutellose Staubsauger verkauft. Das britische Unternehmen hatte seine Klage damit begründet, die Verordnung sei irreführend. Der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde. Die Verordnung sah keine Tests mit vollem Beutel vor.

Die EU-Kommission hatte nach dem Urteil rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen – entschied sich jedoch dagegen. Die rechtliche Grundlage sei dafür nicht ausreichend, sagte die Sprecherin.

Nun prüft die EU-Kommission, wie sie am besten verfährt. Derzeit würden ohnehin die Energieeffizienz-Anforderungen anderer Haushaltsgeräte überarbeitet, sagte die Sprecherin. Bis es für Staubsauger neue Regeln gibt, kann es noch einige Monate dauern.

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