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Steinmeier löst Bundestag auf und setzt Neuwahl an

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DPA, Keystone-SDA

Deutschland,

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat seine Entscheidung verkündet: Er hat den Bundestag aufgelöst und die Neuwahl angesetzt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Schloss Bellevue. (Archiv)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Schloss Bellevue. (Archiv) - Carsten Koall/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der deutsche Bundespräsident hat den Bundestag aufgelöst.
  • Am 23. Februar soll es eine Neuwahl geben.
  • Olaf Scholz hatte im Dezember die Vertrauensfrage gestellt und keine Mehrheit erhalten.

Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Bundestag aufgelöst und die Neuwahl für den 23. Februar kommenden Jahres angesetzt.

In schwierigen Zeiten wie jetzt brauche es für Stabilität eine handlungsfähige Regierung und verlässliche Mehrheiten im Parlament, sagte Steinmeier in Berlin zur Begründung.

Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt, nachdem im November die «Ampel»-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach nur rund drei Jahren zerbrochen war.

Scholz bat Steinmeier, Bundestag aufzulösen

Scholz erhielt für seinen Antrag – wie von ihm beabsichtigt – keine Mehrheit. Er bat daraufhin Steinmeier, den Bundestag aufzulösen, um den Weg für eine Neuwahl freizumachen.

Nach der deutschen Verfassung kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, wenn dieser die Vertrauensfrage verliert. Artikel 39 schreibt vor, dass die Neuwahl dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss. Der Bundestag kann sich nicht selber auflösen.

Olaf Scholz
Olaf Scholz im Bundestag. - AFP

Steinmeier liess sich mit seiner Entscheidung nur 11 Tage Zeit. Er führte aber nach der Entscheidung des Bundestages über die Vertrauensfrage zunächst Gespräche mit den Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen. So wollte er herausfinden, ob es nicht doch noch einen Weg für eine stabile politische Mehrheit im Bundestag gibt.

Klagen gegen Bundestagsauflösung eher unwahrscheinlich

Bislang deutet nichts darauf hin, dass Abgeordnete gegen die Auflösung des Bundestages vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werden. Nach der Parlamentsauflösung 1982 und 2005 machten dies einzelne Politiker, die sich in ihren Abgeordnetenrechten verletzt sahen. Sie blieben allerdings erfolglos.

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Kohl und Schröder hatten jeweils eine Mehrheit im Bundestag und wollten mit ihrer fingierten und daher hochumstrittenen Vertrauensfrage nur Neuwahlen erzwingen. Das wollte zwar auch Scholz – ihm war allerdings mit dem Bruch der Koalition tatsächlich die Mehrheit abhandengekommen.

Neuer Bundestag wird erheblich kleiner

Unabhängig davon, wie die Wahl ausgehen wird, steht fest: Der neue Bundestag wird in Deutschland ganz anders zusammengesetzt sein als der bisherige. Vor allem wird er viel kleiner.

Denn nach der nun greifenden Wahlrechtsreform der «Ampel»-Koalition wird die Zahl der Mandate auf 630 begrenzt. Erreicht wird dies vor allem durch das Wegfallen von sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten.

Zum Vergleich: 2021 waren über das komplizierte deutsche Wahlsystem noch 735 Abgeordnete in den Bundestag gewählt worden.

Kommentare

User #3112 (nicht angemeldet)

Warum eigentlich wollen die Altparteien verhindern dass die AfD mitregieren kann oder sogar federführend sein wird? Laut CDU, SPD und Grünen macht die AfD ja alles falsch und kann nix. Dann sollten sie es doch einfach mal zulassen und sollte das eintreffen wovor sie warnen dann wäre die AfD spätestens bei den nächsten Wahlen wieder weg vom Fenster. Oder haben die Altparteien etwa Angst, dass die AfD Deutschland wieder auf Vordermann bringen könnte und die Misswirtschaft der SPD/Grünen ans Tageslicht bringt inkl. des Versagens bei Corona. Ich sehe im Moment nur Alice Weidel in der Lage Deutschland wieder auf Kurs zu bringen, all die andern sind Totalversager.

User #2208 (nicht angemeldet)

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