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Sterbehilfe-Gesetz in Spanien verabschiedet

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Spanien,

Das spanische Parlament hat sich für den linken Antrag eines Sterbehilfe-Gesetzes ausgesprochen. Von den rechten Parteien droht eine Klage.

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Das spanische Parlament hat sich für ein Sterbehilfe-Gesetz ausgesprochen. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das spanische Parlament hat ein neues Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet.
  • Von rechter Seite wurde bereits eine Klage angekündigt.
  • Spanien ist somit das fünfte Land weltweit mit einem solchen Gesetz.

Das spanische Parlament hat am Donnerstag ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abschliessend gebilligt. Für die von der linken Regierung eingebrachte Regelung stimmten 202 Abgeordnete. Dagegen votierten 141 Parlamentarier der konservativen Volkspartei PP und der rechtspopulistischen Vox-Partei sowie zwei kleinerer Parteien. Zwei Abgeordnete enthielten sich.

Vox kündigte eine Klage gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht an. Gesundheitsministerin Carolina Darias betonte, es gehe darum, mit einem ausgewogenen und mit allen Garantien versehenen Gesetz «Leiden zu vermeiden». Das berichtete die Zeitung «La Vanguardia».

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Von rechter Seite wurde bereits eine Klage angekündigt. - dpa-infocom GmbH

Spanien ist damit nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada das fünfte Land weltweit mit einem Sterbehilfe-Gesetz, schrieb «El País». In Portugal bessert das Parlament gerade ein ähnliches Gesetz nach, weil das Verfassungsgericht Teile für verfassungswidrig erklärt hatte.

Kranke Person muss viermal ihren Sterbewillen kundtun

Das spanische Gesetz erlaubt aktive Sterbehilfe durch Ärzte für volljährige Patienten, die unheilbar krank sind. Genannt werden indirekte Sterbehilfe als Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe in Form der beabsichtigten Herbeiführung des Todes.

In einem mehrstufigen Verfahren muss der Kranke insgesamt viermal den Willen kundtun, sein Leben zu beenden. Beteiligt daran sind verschiedene Ärzte, Juristen und Kommissionen. Ist der Sterbewillige nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten, kann eine von ihm zuvor verfasste Erklärung berücksichtigt werden. Ärztinnen, Ärzten und Pflegenden wird das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen nicht an Sterbehilfe teilzunehmen.

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