Südfrankreich: Leichenfund nach Ferienlager Überschwemmung
Die Veranstalter des überschwemmten deutschen Ferienlagers in Südfrankreich wehren sich gegen Vorwürfe der Justiz. Eine Person wird vermisst.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Tage nach der Überschwemmung eines Ferienlagers ist eine Leiche gefunden worden.
- Die Identität ist nicht geklärt.
Vier Tage nach der Überschwemmung eines deutschen Ferienlagers in Südfrankreich ist in der Region eine Leiche gefunden worden. Die Identität der toten Person sei noch nicht geklärt, sagte eine Sprecherin der Gendarmerie am Montagabend. Es ist daher noch unklar, ob es sich um den 66 Jahre alten Betreuer des Zeltlagers handeln könnte, der seit Donnerstag vermisst wird. Zuvor hatte der «Kölner Stadt-Anzeiger» über den Fund berichtet - dieser meldete unter Berufung auf einen Polizisten, der Körper sei im Fluss Ardèche gefunden worden.
Das Zeltlager eines Vereins aus Leverkusen war am Donnerstag nach schweren Regenfällen überflutet worden, als nordwestlich von Orange ein Zufluss der Ardèche über die Ufer trat. Alle Kinder und Jugendlichen konnten in Sicherheit gebracht werden, sie sind seit Samstag wieder in Deutschland. Der seit dem Drama vermisste Betreuer wurde zuletzt gesehen, als das Wasser über den Zeltplatz in der Gemeinde Saint-Julien-de-Peyrolas schwemmte.
Der Veranstalter verteidigte sich am Montag gegen Vorwürfe der französischen Justiz. Der stellvertretende Vorsitzende des Vereins St. Antonius sagte der Deutschen Presse-Agentur in Köln: «Wir haben uns absolut nichts vorzuwerfen.» Die Justiz in Nîmes hatte am Wochenende Ermittlungsverfahren gegen ihn und den Vereinsvorsitzenden eingeleitet, unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Man habe im Camp sehr früh Alarm ausgelöst und die Jugendlichen zunächst geordnet auf einen höher gelegenen Parkplatz geleitet, sagte der zweite Vorsitzende, der sich noch in Frankreich aufhält. Danach sei Panik ausgebrochen, weil viele zurück in die Zelte gestürmt seien, um ihre Sachen zu holen. Als die Lage nicht mehr beherrschbar schien, wurde die Feuerwehr gerufen. Die Vorwürfe mit Blick auf das Camp-Gelände seien für ihn nicht nachvollziehbar, einen juristischen Streit um den Platz habe der Verein 2017 in erster Instanz gewonnen.
Der zweite Vorsitzende bezeichnete das Vorgehen der Ermittler gegen ihn und den ersten Vorsitzenden sogar als Anklage. Sie seien danach gegen Auflage auf freien Fuss gesetzt worden. Ihnen werde die Errichtung eines illegalen Campingplatzes, die Gefährdung von Personen und zudem Schwarzarbeit vorgeworfen.
Der fragliche Schritt im französischen Strafprozessrecht («mise en examen») wird als Einleitung eines Ermittlungsverfahrens übersetzt, manchmal aber auch als Anklage. Dieses Verfahren bedeutet, dass die Ermittler «schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien» gegen die Verdächtigen sehen. Es gibt aber einen zentralen Unterschied zur deutschen Anklageerhebung, mit der die Staatsanwaltschaft bereits einen Prozess vor einem Gericht beantragt. Bei einer «mise en examen» in Frankreich gehen die Ermittlungen weiter, erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann der Staatsanwalt dann eine Prozesseröffnung beantragen. «Da sind wir noch nicht», sagte Staatsanwalt Eric Maurel am Montag der Deutschen Presse-Agentur.
Der St. Antonius-Verantwortliche sagte, sollte der schlimmste Fall eintreten und der vermisste Betreuer tot aufgefunden werden, rechne er damit, dass die Vorwürfe auf fahrlässige Tötung ausgeweitet würden. Ob es zu einem Strafprozess komme, könne er derzeit nicht einschätzen. Er und der erste Vereinsvorsitzende wollten zunächst weiter in Frankreich bleiben, um sich mit ihrer Anwältin zu beraten.
Vorrangig sei nun, dass die zu ihren Familien zurückgekehrten Kinder und Jugendlichen ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten und dabei auch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen könnten.