Testpflicht auch für Geimpfte in Restaurants in Baden-Württemberg
Im deutschen Bundesland Baden-Württemberg müssen auch Geimpfte und Genesene künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Baden-Württemberg müssen sich auch Geimpfte für den Restaurantbesuch testen lassen.
- Zudem wurden im deutschen Bundesland öffentliche Grossveranstaltungen verboten.
- Für Ungeimpfte gelten erhebliche Kontaktbeschränkungen.
Für die Gastronomie gelte die Regel 2G plus, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen in Stuttgart (D) erfuhr. Zudem werden Grossveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt.
Demnach wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fussballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine «harte Obergrenze» von 750 Personen gelten. Alle Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Die Regeln sollen bereits am Samstag in Kraft treten.
Keine Grossanlässe und Kontaktbeschränkung
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag ein landesweites Verbot grosser öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt.
Bund und Länder hatten am Donnerstag in Deutschland Massnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich auf erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geeinigt. Ihnen wird im Weihnachtsgeschäft auch der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt.