Ukraine Krieg: Freiwilligen-Kämpfer dürfen keinen Rückzieher machen
20'000 Ausländer möchten im Ukraine-Krieg kämpfen. Was viele nicht wissen: Haben sie die ukrainische Grenze erst mal überquert, gibt es kein Zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Ausländer verschiedener Staaten haben die Möglichkeit, an Seite der Ukraine zu kämpfen.
- Inzwischen haben sich schon mehr als 20'000 Personen für diese «Fremdenlegion» gemeldet.
- Doch wer die ukrainische Grenze mal überquert hat, darf erst nach Kriegsende zurück.
Schon über 20'000 Ausländer aus 52 Ländern haben sich für die ukrainische «Fremdenlegion» gemeldet. Heisst: Sie wollen im Ukraine-Krieg unter der ukrainischen Flagge gegen Russland kämpfen.
Doch wie die «Daily Mail» berichtet, springen viele Freiwillige an der Grenze zur Ukraine wieder ab. Grund sei ein unerwarteter Vertrag, den sie vor der Einreise unterzeichnen müssen.
Denn: Der Vertrag verpflichte Freiwillige dazu, «bis zum Ende des Kriegsrechts» an der Seite der ukrainischen Armee zu kämpfen. Vorher dürfe niemand zurückkehren. Sogar der eigene Pass müsse abgegeben werden.
Die Nachrichten-Seite hat mit mehreren Freiwilligen gesprochen, die ihre Pläne, sich den Kämpfen anzuschliessen, darum aufgegeben haben. So zum Beispiel ein britischer Veteran, der zehn Jahre lang in Afghanistan kämpfte.
Freiwillige im Ukraine-Krieg zögern wegen Vertrag
Er sei abgesprungen, nachdem er von den harten Bedingungen erfahren habe. «Sie lassen dich den Vertrag nicht sehen, bevor du in der Ukraine bist», sagte er. «Da steht ganz klar: bis zum Ende des Kriegsrechts. Aber wie lange ist das?»
Ein anderer diente sechs Jahre in Nordirland. Er befürchtet, dass die krassen Bedingungen der Rekrutierungskampagne einen Strich durch die Rechnung machen könnte. «Viele der Jungen kommen rüber und unterschreiben nicht, obwohl sie kämpfen wollen.»
Auch mit einem schwedischen Staatsangehörigen hat die «Daily Mail» gesprochen. Dieser bemängelt, dass völlig unklar sei, wann ein Freiwilliger eine Auszeit machen darf. «Was ist, wenn meiner Familie etwas zustösst?»