Ukraine Krieg: Russischer Jumbojet am Flughafen Hahn festgesetzt
Der Flughafen Hahn hat einen russischen Jumbojet festgesetzt. Die Boeing 747 darf nun nicht mehr abheben. Grund sind die Sanktionen im Ukraine-Krieg.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frachtmaschine der Airline Cargologicair UK steckt an einem deutschen Flughafen fest.
- Wegen den Sanktionen gegen die russischen Firmen-Besitzer darf sie nicht abheben.
- Jedoch muss dem Flughafen dafür ein Abstellentgelt von 1200 Euro pro Tag gezahlt werden.
Ein Jumbojet unter russischer Kontrolle darf vorerst nicht mehr vom rheinland-pfälzischen Flughafen Hahn abheben. Damit sitzt die grosse Frachtmaschine, eine Boeing 747 der Airline Cargologicair UK, auf unbestimmte Zeit im Hunsrück fest.
Der insolvente Airport kassiert dafür nach eigener Auskunft jeden Tag ein Abstellentgelt von rund 1200 Euro. Hintergrund ist der russische Angriff im Ukraine-Krieg.
Der Landesbetrieb Mobilität als Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Rheinland-Pfalz teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: «Da die Airline Cargologicair UK sowie deren Luftfahrzeuge unter die aktuellen EU-Sanktionen fallen, wurde ein Startverbot gegen die B 747, die einen Wartungsaufenthalt am Flughafen Frankfurt-Hahn hatte, verhängt.» Nach derzeitigem Stand sei nicht davon auszugehen, dass die Sanktionen kurzfristig aufgehoben würden.
Drei Euro pro Tonne Startgewicht
Der Sprecher des Hahn-Insolvenzverwalters Jan Markus Plathner erklärte: «Wir berechnen ein tägliches Abstellentgelt in Höhe von drei Euro pro angefangener Tonne höchstzulässiges Startgewicht. Bei diesem Flugzeug sind das rund 400 Tonnen, das Abstellentgelt beträgt entsprechend rund 1200 Euro pro Tag.»
Das Bundesverkehrsministerium erläuterte zur Fluggesellschaft Cargologicair UK, diese sei «zu 100 Prozent im Besitz der Cargo Logic Holding Ltd. Diese ist im Besitz von Herrn Aleksey Isaykin und Herrn Sergey Shklyanik. Beide Eigentümer sind russische Staatsbürger.»
Dass Isaykin auch einen zypriotischen Pass besitze, sei hier unerheblich: «Die russische Staatsbürgerschaft ist für die Beurteilung massgeblich.» Die Fluggesellschaft Cargologicair UK hat auf Anfrage vorerst keine Stellungnahme abgegeben.