UN-Kontrollrat: Deutsche Cannabisfreigabe widerspricht Übereinkommen
Der UN-Drogenkontrollrat weist auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland und internationalen Regelungen hin.
Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen. Das Gremium habe aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschliesslich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden dürfe, hiess es am Dienstag im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.
Das deutsche Gesundheitsministerium erklärte auf Anfrage in Berlin, das Cannabis-Gesetz sei intensiv mit den Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt worden. «Dazu war und ist die deutsche Regierung auch im Austausch mit dem UN-Drogenkontrollrat», sagte ein Sprecher. Das Gesetz regele den Eigenanbau zum Eigenkonsum. «Nach Auffassung der Bundesregierung ist das mit internationalem Recht vereinbar.»
Blickpunkt: Die Rolle des INCB
Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen. Zu denen hat sich auch Deutschland verpflichtet.
Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.
Kritik auch aus Ländern
Nach dem vom deutschen Parlament beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschliessend in den Bundesrat, die Kammer der 16 deutschen Länder. Zustimmungsbedürftig ist es nicht.
Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen. Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht verstosse.