Urteil gegen Ex-KZ-Wachmann - Anklage legt keine Revision ein

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Deutschland,

Das Strafverfahren gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann des KZs Stutthof ist im Gange. Der Angeklagte ist angeblich bedingt bereit, das Urteil zu akzeptieren.

SS-Wachmann
Der frühere SS-Wachmann auf dem Weg in den Gerichtssaal. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 93-jähriger Ex-KZ-Wachmann steht in Hamburg vor Gericht.
  • Die Hamburger Staatsanwaltschaft verzichtet dabei auf eine Revision.
  • Ihm wird die Beihilfe zu Mord in 5232 Fällen und Beihilfe zu versuchtem Mord vorgeworfen.

Nach dem Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof verzichtet die Hamburger Staatsanwaltschaft auf eine Revision. Das habe man nach gründlicher Prüfung entschieden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Am Dienstag hatte bereits die Verteidigung angekündigt, das Urteil unter bestimmten Bedingungen zu akzeptieren.

«Der Angeklagte wäre bereit, um einen Abschluss zu finden, das Urteil zu akzeptieren. Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen», hatte Verteidiger Stefan Waterkamp gesagt. Die Frist für einen Antrag auf Revision läuft noch bis Donnerstag. Sollte auch die Nebenklage auf Rechtsmittel verzichten, würde die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung rechtskräftig werden.

Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten am vergangenen Donnerstag schuldig gesprochen. Die Vorwürfe sind Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen sowie Beihilfe zu einem versuchten Mord. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann anfangs Tatzeit im Jahr 1944 noch 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.

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