Verbot von «Konversionstherapien» auf den Weg gebracht

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Deutschland,

Homosexuelle mit fragwürdigen medizinischen Methoden «umpolen» – das will das Bundeskabinett untersagen. Es soll allerdings kein generelles Verbot geben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: «Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.». Foto: Britta Pedersen/zb/dpa
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: «Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.». Foto: Britta Pedersen/zb/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Dubiose Heilungsmethoden für Homosexualität sollen künftig verboten werden.
  • Bei Missachtung sollen bis zu einjährige Gefängnisstrafen drohen können.
  • Das Bewerben, Anbieten und Vermitteln der Therapien soll ebenfalls verboten werden.

Dubiose Methoden zur «Heilung» von Homosexualität sollen künftig bei Minderjährigen komplett und bei Volljährigen teilweise verboten werden. Bei Missachtung drohen Bussgelder und bis zu einjährige Gefängnisstrafen.

Das Bundeskabinett hat entsprechende gesetzliche Regeln für sogenannte Konversionstherapien auf den Weg gebracht. «Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. «Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund.» Ein Verbot sei auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität haderten: «Es ist ok, so wie du bist.»

Homosexualiät
Händchenhalten in Weimar - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Bei unter 18-Jährigen sollen diese Methoden künftig generell verboten sein. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar schon volljährig sind, aber zum Beispiel durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen «Behandlung» verleitet oder nicht über die «Schädlichkeit der Behandlung» aufgeklärt wurden, hiess es vom Bundesgesundheitsministerium.

Bewerben und Anbieten soll ebenfalls verboten werden

Die Pläne sind noch einmal verschärft worden. Ursprünglich war ein generelles Verbot nur bis zum Alter von 16 Jahren geplant. Auch das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Methoden soll künftig verboten sein.

Das Gesetz soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Im Bundesrat sei keine Zustimmung notwendig.

Katholischen Kirche
Zwei Männer schneiden nach ihrer Eheschliessung eine Hochzeitstorte an. - dpa-infocom GmbH

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüsste die Pläne der Bundesregierung für ein teilweises Verbot der Konversionstherapien. Er fordert aber, dass sie noch verschärft werden. Konkret geht es dabei um die Altersgrenzen.

Altersgrenze bei 26 Jahren gefordert

Auch gegenüber Erwachsenen sollte die Anwendung sogenannter Konversionstherapien nach Ansicht des LSVD «von der Rechtsordnung geächtet» werden. Der Verband fordert «zumindest» eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 26 Jahre. «Bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist vielfach ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade auch was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht», teilte LSVD-Sprecherin Gabriela Lünsmann mit.

Zudem forderte der Verband, dass auch Eltern oder Sorgeberechtigte ohne Ausnahme zur Rechenschaft für solche «Umerziehungsversuche» gezogen werden können. Der Gesetzentwurf sieht zwar auch für sie Sanktionen vor, allerdings «ist die Strafbarkeit begrenzt auf Fälle der gröblichen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht», wie es heisst.

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