Verdächtiger im Fall Maddie will nun doch vorzeitig aus Haft
Der Verdächtige im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie McCann hat erneut einen Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung gestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verdächtige im Fall Maddie McCann sitzt derzeit eine Haftstrafe in Kiel (D) ab.
- Vor zwei Tagen zog der Deutsche seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurück.
- Nun will der 43-Jährige doch vorzeitig aus der Haft und stellte einen neuen Antrag.
Der Verdächtige im Fall der verschwundenen Britin Madeleine McCann hat erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Dafür sei nun das Landgericht Kiel zuständig. Und nicht mehr wie beim vorherigen, vor zwei Tagen zurückgezogenen Antrag das Landgericht Braunschweig. Dies teilte der Rechtsanwalt des 43-Jährigen, Friedrich Fülscher, am Donnerstag der dpa mit.
Der Verdächtige sitzt derzeit in Kiel eine Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels ab. Das Haftende ist für den 7. Januar 2021 terminiert – zwei Drittel dieser Strafe waren am 7. Juni dieses Jahres verbüsst.
Der 43-Jährige hatte zuvor über seinen Anwalt erklärt, das Vertrauen in die Braunschweiger Justiz verloren zu haben. Seiner Auffassung nach hatte ihn das dortige Landgericht zu Unrecht wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin verurteilt.
Antrag zunächst zurückgezogen
Der Bundesgerichtshof hatte aber das Landgericht Braunschweig in der Frage der Haftentlassung für zuständig erklärt. Als Folge hatte der Verdächtige seinen Antrag zurückgezogen. Wie der Rechtsanwalt erläuterte, sei beim erneuten Antrag nun das Landgericht am Sitz der Haftanstalt zuständig, in die der Mann einsitzt, das ist Kiel.
Bei einer vorzeitigen Haftentlassung könnte der Verdächtige trotz der laufenden Ermittlungen gegen ihn im Fall Maddie auf freien Fuss kommen. Grundsätzlich steht im zwar noch die Verbüssung der Strafe in dem Vergewaltigungsfall bevor.
Nach Überzeugung der Braunschweiger Richter vergewaltigte der Mann im Jahr 2005 – rund anderthalb Jahre vor Maddies Verschwinden – im portugiesischen Praia da Luz die 72-Jährige. Gegen das im Dezember 2019 gesprochene Urteil hatte der 43-Jährige aber Revision eingelegt.