Verfahren nach Gondelabsturz in Österreich eingestellt
Ein Gondelunfall in Tirol führt zu keiner Strafverfolgung, wie ein Gutachten zeigt.
Ein Gondelabsturz Anfang Januar in Österreich hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Der Unfall hätte nicht verhindert werden können. Das geht aus einem Gutachten hervor.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Betriebsleiter der Bahnen sowie einen Waldaufseher eingestellt. Dies sagte ein Sprecher. Zuerst hatte die «Tiroler Tageszeitung» darüber berichtet.
Familie bei Absturz schwer verletzt
Eine Gondel der Acherkogelbahn in Oetz in Tirol war am 9. Januar abgestützt. Zwei Bäume waren auf das Seil gekippt. Dadurch gerieten Gondeln in massive Schwingungen, wie es in dem Gutachten heisst. An der Seilbahn könne eine Unfallursache ausgeschlossen werden, ebenso sei die Kontrolle der Baumbestände nicht zu beanstanden.
Eine Gondel mit einer vierköpfigen dänischen Familie stürzte rund zwölf Meter ab. Die Familie wurde schwer verletzt. Eine weitere Gondel stürzte zwar nicht ab, durch die Schwingungen wurden aber zwei Deutsche darin verletzt. Die knapp drei Kilometer lange Bahn transportiert Skifahrer vom Tal auf etwa 2000 Meter Höhe.