Airbus geht im Streit um Strafzölle überraschend auf USA zu
Wie du mir, so ich dir: Das ist das Motto im Streit um rechtswidrige Steuergeschenke an Airbus und Boeing. Die USA haben zuletzt Strafzölle in Milliardenhöhe verhängt - die Europäer wollen nachziehen. Doch nun macht Airbus ein unerwartetes Eingeständnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Der europäische Flugzeugbauer Airbus will den Zoll-Konflikt der EU mit den USA entschärfen.
Um die USA zu einem Ende ihrer Strafzölle wegen rechtswidriger Airbus-Subventionen zu bewegen, hat das Unternehmen überraschend weitere Zugeständnisse gemacht, wie es in Toulouse mitteilte.
Die Europäische Union warnte die USA daraufhin davor, weiterhin an Strafzöllen festzuhalten. Man habe sich mit den Regierungen Frankreichs und Spaniens darauf geeinigt, Änderungen an den Verträgen über die rückzahlbare Startinvestition für den Langstreckenflieger A350 vorzunehmen, so Airbus. Die Länder hatten dem Flugzeugbauer einer Entscheidung der Welthandelsorganisation WTO zufolge zu wettbewerbswidrigen Konditionen Startinvestitionen für die A350 gewährt.
Die nun erfolgten Änderungen bringen die Vereinbarung nach Ansicht der EU und Airbus mit den WTO-Regeln in Einklang. Die Zinssätze entsprächen nun dem, was die WTO als angemessen betrachte, betonte Airbus. «Wir bestehen darauf, dass die Vereinigten Staaten diese ungerechtfertigten Zölle sofort aufheben», sagte EU-Handelskommissar Phil Hogan.
«Ungerechtfertigte Zölle auf europäische Produkte sind nicht akzeptabel», sagte EU-Kommissar Hogan. Für den Fall, dass die USA nicht einlenken, kündigte er Zölle auf US-Produkte an. «Wenn die Vereinigten Staaten ihre Zölle auf europäische Exporte im Wert von 7,5 Milliarden Dollar beibehalten oder beschliessen, die Zölle zu erhöhen oder sie auf neue Produkte anzuwenden, wird die Europäische Union handeln, um ihre eigenen Sanktionsrechte auszuüben», hiess es am Freitag aus der Kommission. Die EU habe bereits eine Liste mit US-Produkten erstellt, die für Strafzölle in Frage kämen.
Die WTO-Schlichter hatten in einem anderen Verfahren auch rechtswidrige US-Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing festgestellt. In diesem Fall steht die Genehmigung von Strafmassnahmen aber noch aus. Die EU rechnet mit einem Umfang von mehreren Milliarden Euro. Die Entscheidung war diesen Sommer erwartet worden, soll sich aber nun bis in den Herbst verzögern. Neben der Luftfahrtkrise aufgrund der Corona-Pandemie habe dies Airbus nun Kreisen zufolge zum Einlenken bewogen. Ausserdem hatten die USA mit weiteren Strafzöllen gedroht.
Die EU hatte bereits im August 2018 - wenige Monate nach dem WTO-Urteil über rechtswidrige Airbus-Subventionen - im Streitschlichtungsausschuss der WTO die Feststellung beantragt, dass sämtliche Vorgaben aus dem Urteil inzwischen umgesetzt seien. Dass Airbus jetzt doch weitere Nachbesserungen für nötig hielt, ist durchaus überraschend.
Die zusätzlichen Änderungen an den A350-Verträgen zeigten, dass Airbus nichts unversucht gelassen habe, um einen Weg zu einer Lösung zu finden, so Konzernchef Guillaume Faury. «Wir haben alle Anforderungen der WTO vollständig erfüllt.»
Ob dies tatsächlich so ist, bleibt allerdings offen. Die WTO monierte in ihrer Entscheidung gegen Airbus auch Darlehen aus den vier EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Spanien und Grossbritannien zur Finanzierung der Entwicklung des Riesenjets A380. Airbus ist allerdings der Ansicht, dass die Kredite für die Entwicklung des A380 keine Auswirkungen mehr auf den Umsatz von Boeing haben. Die Produktion des Riesenfliegers wird wegen fehlender Nachfrage eingestellt - die letzte Auslieferung ist für 2021 geplant.
Frankreichs Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire forderte die USA auf, die Strafzölle «unverzüglich» aufzuheben. «Und unsere Kooperationsbereitschaft bleibt ungebrochen», so der Minister. «Aber wenn die Vereinigten Staaten weiterhin gütliche Verhandlungen ablehnen, wird die Europäische Union keine andere Wahl haben, als Strafzölle gegen amerikanische Produkte zu beschliessen, wenn uns die WTO im Boeing-Streit in einigen Wochen dazu ermächtigt.»