Vorstoss für Verbot von Tiertransporten in Nicht-EU-Länder
Das Wichtigste in Kürze
- Die Agrarminister der Länder wollen den Bund in die Pflicht nehmen, umstrittene Nutztiertransporte nach ausserhalb der Europäischen Union zu unterbinden.
In einer Datenbank sollten Fakten über die Transportbedingungen und Schlachtpraktiken gesammelt werden, heisst es in einer Vorlage für die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern am Mittwoch in Landau (Rheinland-Pfalz).
Drittländer, für die mit hoher Wahrscheinlichkeit Verstösse gegen Tiertransport- und Schlachtvorschriften regelmässig zu erwarten seien, sollten gelistet und für Transporte landwirtschaftlicher Nutztiere gesperrt werden.
Es sei an Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU), die Handlungsfähigkeit des Bundes in Bezug auf die Einhaltung sämtlicher Tierschutzbestimmungen bei Transporten in Drittstaaten unter Beweis zu stellen, sagte Schleswig-Holsteins Ressortchef Jan Philipp Albrecht (Grüne) der dpa. «Schon im April 2018 haben die Agrarminister einen einstimmigen Beschluss gefällt, dass der Bund ausreichende Tierschutzkontrollen in Drittländern gewährleisten muss.» Das lasse sich nur mit Abkommen der anderen Staaten regeln.
Klöckner sagte mit Blick auf eine Datenbank, damit renne Minister Albrecht offene Türen ein. Es sei längst zwischen Bund und Ländern in einer Sitzung vor zwei Wochen besprochen worden, «dass wir so etwas gemeinsam machen werden», sagte die CDU-Politikerin der dpa. «Da werden wir auch die Länder in die Pflicht nehmen, entsprechende Daten zu erfassen und zu melden. Alles, was hilft, für mehr Tierwohl bei Transporten zu sorgen und schwarzen Schafen das Handwerk zu legen, sollten wir gemeinsam angehen.» Sie freue sich, wenn die Länder auch ihre Tierschutzkontrollen in den Ställen ausbauten, sagte Klöckner. «Bei vielen ist die Personal- und Kontrolldichte einfach zu dünn.»
In der Vorlage der Länder wird ein Bündel an Massnahmen vorgeschlagen. Dazu gehören zertifizierte Routen und Kontrollstellen, sofern sie den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Drittländer, die Nutz- oder Zuchttiere aus einem EU-Mitgliedsstaat importieren wollen, sollten eine Kontaktstelle nach dem Vorbild der EU einrichten. Ausserdem sollte die Grenzabfertigung beschleunigt werden - etwa durch Einrichtung einer Abfertigungsspur für Tiertransporte.
Mittel- bis langfristig sollte auf Langzeittransporte weitestgehend verzichtet werden. Zuchtorganisationen sollten prüfen, ob die genetischen Ressourcen nicht per Samen- und/oder Embryotransfer in die Drittländer versendet werden können.
Für Schlachttiere fordern die Fachminister erneut ein Verbot von Langstreckentransporten in Drittländer. Die Länderminister bitten laut Vorlage den Bund, sich für eine Änderung der EU-Verordnung zum Tierschutz bei Transporten einzusetzen, so dass für die Genehmigung auch die allgemeinen Tierhaltungs- und Schlachtbedingungen in Drittländern einzubeziehen sind. Hintergrund ist Kritik an Transporten, bei denen nach Medienberichten teils tierquälerische Bedingungen herrschen.