Was Fondsverschmelzungen für Anleger bedeuten
Immer wieder kommt es vor, dass Fondsgesellschaften ihre Produkte fusionieren. Für Anlegerinnen und Anleger kann das Konsequenzen nach sich ziehen.
Viele Anlegerinnen und Anleger haben zuletzt Post von ihrem Depotverwalter bekommen. Der Grund: Der ETF-Anbieter Amundi verschmilzt zwei milliardenschwere MSCI-World-Indexfonds miteinander. Was das für Betroffene bedeutet? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Was genau passiert bei dem Vorgang?
Konkret geht es um den ETF Amundi MSCI World V (Isin: LU1781541179, WKN: LYX0YD). Dieser Fonds soll zum 21. Februar 2025 aufgelöst werden. Sämtliches investiertes Kapital infolgedessen in einen anderen Amundi-Fonds übergehen: den ETF Amundi MSCI World (Isin: IE000BI80T95, WKN: ETF146).
Technisch sei die Fusion relativ einfach, sagt Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Zum Fusionsstichtag würden beide Fondsvermögen bewertet und anschliessend Fonds B auf Fonds A verschmolzen. «Die Fondsinhaber von Fonds B erhalten dann je nach Umtauschverhältnis, welches sich aus den beiden Fondsvermögen ergibt – Vermögen B durch Vermögen A – die entsprechenden Anteile an Fonds A», so Bauer.
Ohne dass Anlegerinnen und Anleger etwas dafür tun müssen, verschwinden also die Anteile des Fonds B aus dem Depot. Stattdessen tauchen Anteile des Fonds A neu im Portfolio auf.
Warum werden Fonds überhaupt zusammengeführt?
Anreiz ist für Anbieter oft der eigene Ertrag. «An Fonds verdient die Fondsgesellschaft erst dann Geld, wenn ein grosses Volumen erreicht ist», erklärt Daniel Bauer. Denn viele Kosten blieben für Anbieter gleich hoch – ganz gleich, ob nun zehn Millionen oder zehn Milliarden Euro Kundengelder verwaltet würden.
Weil Fondsanbieter aber für jeden investierten Euro Gebühren verlangen, können sie mit grossen Fonds oft deutlich mehr einnehmen als mit kleinen.
Anstatt einen Fonds aber einfach aufzulösen, bevorzugen die Gesellschaften Bauer zufolge deswegen grundsätzlich eine Verschmelzung. Denn eine Liquidation käme dem Verlust der einträglichen Kundengelder gleich, während man diese bei einer Fusion einfach mit umziehen kann.
Was sollten Anlegerinnen und Anleger vor einer Fusion prüfen?
Die Stiftung Warentest rät Betroffenen einer Fondsverschmelzung auf folgende Dinge zu achten.
Kosten: Sind diese beim neuen Fonds genau gleich wie beim alten? Höhere Kosten können ansonsten die Rendite schmälern.
Ertragsverwendung: Geht der neue Fonds mit den Erträgen genauso um? Schüttet er also Dividenden etwa aus oder legt er sie direkt wieder an, sprich thesauriert er sie?
Replikationsmethode: Wie bildet der neue Fonds den Index nach? Kauft er die enthaltenen Titel tatsächlich (physische Replikation) oder verwendet er für die Nachbildung des Index einen sogenannten Swap (synthetische Replikation)?
Anlagestrategie: Hat der neue Fonds eine mit dem alten Fonds vergleichbare Anlagestrategie? Und: Ist das Risiko vergleichbar?
Kaufmöglichkeit: Nicht jeder Depotanbieter hat jeden ETF im Angebot. Anlegerinnen und Anleger sollten darum prüfen, ob ihr Sparplan weiter ausgeführt werden kann.
Tipps zum Umgang mit Fondswechsel
«Wer für sich entscheidet, dass der neue Fonds den alten gut genug ersetzt oder gut ins Portfolio passt, braucht nichts weiter zu tun», heisst es von der Stiftung Warentest. «Wem der neue Fonds nicht passt, der sollte den alten verkaufen oder an die Fondsgesellschaft zurückgeben.»
Für diesen Fall sollten Investoren und Investorinnen unbedingt darauf achten, die letztmögliche Verkaufsmöglichkeit nicht zu verpassen. Laut Stiftung Warentest kann die bereits eine Woche oder mehr vor dem offiziellen Umtausch liegen.
Bei der konkreten Amundi-Fusion stellt die Stiftung Warentest keine Unterschiede zwischen den beiden Fonds fest. Kosten, Ertragsverwendung, Replikationsmethode und Anlagestrategie seien identisch.
Was bedeutet es steuerlich?
Mit etwas Glück ist der Umtausch der Anteile von Fonds B zu Fonds A steuerneutral. «Das heisst, dass der Umtausch nicht wie ein Verkauf und Neukauf behandelt wird. Sondern so, als hätte man immer noch den alten Fonds im Depot», so die Stiftung Warentest.
Das funktioniert aber nur, wenn der alte und der neue Fonds aus dem gleichen Land stammen. Zu sehen ist das an den Anfangsbuchstaben der Isin eines Fonds. Beginnen die Identifikationsnummern der beiden Fonds mit denselben Buchstaben, wurden sie im selben Land aufgelegt.
Im Falle der beiden Amundi-ETF, die fusioniert werden sollen, ist das nicht gegeben – zum Leidwesen mancher Anlegerinnen und Anleger. Denn der alte ETF liegt in Luxemburg, der neue in Irland. Dadurch fällt auf die bis dahin aufgelaufenen Gewinne Abgeltungssteuer an.
Gewinne über Sparerfreibetrag: Banken ziehen Steuern ein
Übersteigen die Gewinne den Sparerfreibetrag in Höhe von 1000 Euro je Einzelperson oder 2000 Euro je zusammenveranlagtem Paar (Anlegerinnen und Anleger müssen dafür einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei ihrer depotführenden Bank hinterlegen), wird das Kreditinstitut die anfallende Steuer vom Verrechnungskonto einziehen.
Ist dort nicht genügend Geld verfügbar, müssten Anlegerinnen und Anleger, sofern sie das Geld nicht anderweitig aufbringen können, entsprechend viele Anteile ihres neuen Fonds verkaufen, um die Steuer zahlen zu können, sagt Karin Baur von der Stiftung Warentest.
Dieser Fall wäre für Anlegerinnen und Anleger ärgerlich, weil sie dann mit weniger Kapital weiter sparen und ihnen dadurch ein Teil des Zinseszinseffekts entgeht. Immerhin: Einmal gezahlte Steuern werden bei einem späteren, möglicherweise gewinnbringenden Verkauf berücksichtigt.
An wen können sich Anleger bei Fragen zur Fondsverschmelzung wenden?
Gut zu wissen: Weil der neue Amundi-Fonds in Irland liegt, können sich für Anlegerinnen und Anleger, die investiert bleiben, laut Stiftung Warentest andererseits auch Steuervorteile ergeben. Denn dort werden US-Dividenden geringer besteuert, was einen Renditevorteil bringen kann. Zur Erinnerung: Der MSCI-World-Index besteht aktuell zu mehr als 70 Prozent aus US-Aktien.
Zum Beispiel an die depotführende Bank oder den jeweiligen Anbieter der ETFs. Für die aktuelle Amundi-Fusion hat die Fondsgesellschaft unter 0800 5 55 19 28 eine aus Deutschland gebührenfreie Hotline eingerichtet.