Wegen Copyright-Reform: Google streicht Medien-«Snippets»

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Frankreich,

Google hat den Hoffnungen der Presseverlage auf neue Erlöse durch die EU-Urheberrechtsreform einen Dämpfer verpasst.

Google: «Wir zahlen nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.» Foto: Sebastian Gollnow
Google: «Wir zahlen nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.» Foto: Sebastian Gollnow - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Europäische Verleger machen sich Hoffnungen auf Zahlungen von Google, nachdem in der Urheberrechtsreform das sogenannte Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde.

In Frankreich als erstem Land mit den neuen Regeln will der Internet-Konzern auf die Anzeigen der kleinen «Snippet»-Vorschauen verzichten und kein Geld für die Darstellung von Links mit Überschriften in der Websuche zahlen.

Europäische Verleger machen sich Hoffnungen auf Zahlungen von Google, nachdem in der Urheberrechtsreform das sogenannte Leistungsschutzrecht festgeschrieben wurde. Demnach müssen Suchmaschinen Lizenzen für die Anzeige von Auszügen aus Medieninhalten erwerben.

«Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse - und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet», betonte der zuständige Google-Manager Richard Gingras am Mittwoch. «Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.» Das anders zu handhaben, würde die Auswahl und Relevanz für die Nutzer verringern - «und schliesslich zum Verlust deren Vertrauens in unsere Dienste führen», erklärte Gingras.

Der französische Kulturminister Franck Riester teilte mit, der Vorschlag von Google im Hinblick auf die Bezahlung sei nicht hinnehmbar. Er habe darüber mit Gingras gesprochen. Riester kündigte baldige Beratungen mit seinen europäischen Amtskollegen über das Thema an.

Wenn das französische Gesetz zur Umsetzung der Urheberrechtsreform in nationales Recht in Kraft trete, werde Google keine «Snippets» mehr mit Textauszug und Bild erzeugen, hiess es in einem separaten Blogeintrag. Bleiben werde die Überschrift, die gleichzeitig auch der Link zur Website des Anbieters sei. Die Verlage bekommen aber die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen.

Da die «Snippet»-Vorschauen auf den Suchergebnisseiten in der Regel für deutlich höhere Zugriffszahlen bei den verlinkten Seiten führen, gehen Experten davon aus, dass etliche Verlage den entsprechenden Programmcode in ihre News-Seiten einbauen, auch wenn kein direkter Geldfluss von Google damit verbunden sein wird.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kritisierte: «Der Konzern nötigt mit seiner Marktmacht die Verlage in Frankreich, Gratis-Lizenzen zu erteilen.» Dieser Fall müsse sowohl in der anstehenden Debatte zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen «als auch bei der Umsetzung der EU-Copyright-Reform in deutsches Recht umfassend berücksichtigt werden».

Erst vor wenigen Wochen war das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das noch vor der Urheberrechtsreform eingeführt wurde, wegen eines Formfehlers bei der Umsetzung vor Gericht gekippt worden.

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