Weniger Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger
In der Politik werden sie seit Monaten diskutiert: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger, die Termine verpassen oder Jobs ablehnen. In diesen Fällen müssen Jobcenter Leistungen kürzen. Vor allem Jüngere trifft es härter.
Das Wichtigste in Kürze
- Jobcenter haben im vergangenen Jahr seltener Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen.
Die Zahl ging im Vergleich zu 2017 um rund 49.000 auf 904.000 zurück, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mitteilte.
Ein Grund für den Rückgang sei auch, dass die Zahl der Leistungsempfänger gesunken sei. Die monatliche Sanktionsquote blieb bei rund drei Prozent. Sie gibt an, bei wie vielen Menschen pro Monat die Leistungen gekürzt wurden.
90 Prozent der Empfänger ohne Strafen
Insgesamt waren im vergangenen Jahr 441.000 Männer und Frauen mindestens von einer betroffen. Da manche Empfänger von Arbeitslosengeld II mehrfach sanktioniert werden, ist die Zahl der Betroffenen deutlich niedriger als die Zahl der Fälle. Mehr als 90 Prozent der Bezieher verhalten sich den Angaben nach regelkonform und bleiben von den Strafen unberührt.
Mit 77 Prozent entfällt laut BA ein Grossteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2018 mussten deshalb 693.000 Mal Regelleistungen für drei Monate um zehn Prozent gekürzt werden. Um solchen Versäumnissen vorzubeugen, bieten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an.
Vorgeschrieben im Sozialgesetzbuch II
Für die Weigerung, eine Arbeit oder Weiterbildung aufzunehmen oder den Abbruch wurden 96.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung führten in 78.000 Fällen zu einer Leistungskürzung. In so einer Vereinbarung werden Leistungen der Jobcenter und Pflichten des Jobsuchers festgeschrieben.
In beiden Fällen werden beim ersten Pflichtverstoss 30 Prozent der Mittel für drei Monate gestrichen. Bei einem erneuten Verstoss werden 60 Prozent fällig. Bei wiederholten Pflichtverletzungen kann die gesamte Unterstützung auf Zeit gestrichen werden. Das Sozialgesetzbuch II schreibt die Sanktionen vor. Die rund 37.000 restlichen Sanktionen fielen auf seltenere Verstösse.
Im Schnitt gab es 2018 laut BA 4,14 Millionen erwerbsfähige Leistungsempfänger; 2017 waren es noch 4,36 Millionen. Der Regelsatz betrug 416 Euro. Bezogen auf das gesamte Jahr wurde bei 8,5 Prozent der Hartz-IV-Bezieher die Leistung wegen mindestens eines Verstosses gemindert.
Junge Menschen stärker sanktioniert
Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen stärker betroffen. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Verstoss, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoss dazu, muss laut Bundesagentur auch die Miete gekürzt werden.
Vor allem diese härtere Gangart sorgt aktuell für Diskussionen. Die SPD ist dafür, die härteren Strafen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Auch Bundesagentur-Chef Detlef Scheele sprach sich erneut dafür aus. Drohende Wohnungslosigkeit helfe nicht weiter. «Wir verlieren die jungen Menschen dann aus den Augen und können uns nicht mehr kümmern», so der BA-Chef.
Trotz sinkender Sanktionszahlen sprach sich die Linke für die grundsätzliche Abschaffungen der Strafen aus. «Sanktionen stürzen Betroffene in existenzielle Schwierigkeiten und sorgen dafür, dass sich vor allem junge Menschen aus dem Hilfesystem zurückziehen», sagte die stellvertretende Vorsitzende der Linken-Fraktion im Bundestag, Susanne Ferschl. Union und FDP hielten dagegen. Vor dem Bundesverfassungsgericht läuft aktuell ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob man überhaupt an das Existenzminimum rangehen darf.