Wird Glyphosat nun verboten?

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Belgien,

Die Entscheidung über die weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat in der Europäischen Union ist vertagt. Das zuständige Expertengremium der EU-Länder stimmte am Mittwoch in Brüssel nicht ab, wie die EU-Kommission mitteilte. Stattdessen soll in den nächsten Wochen erneut beraten werden.

Das Unkrautgift Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen und die Umwelt zu belasten.
Das Unkrautgift Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen und die Umwelt zu belasten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Unkrautgift Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen und die Umwelt zu belasten.
  • Der EU-Ausschuss vertagt die Entscheidung darüber, ob das Gift sieben Jahre zugelassen werden soll.

Experten der EU-Länder haben ihre Beratungen über die weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat am Mittwochmorgen aufgenommen. Kurz vor der Sitzung des EU-Ausschusses in Brüssel teilte die belgische Regierung mit, dass sie gegen eine Zulassung des Unkrautmittels Glyphosat für weitere sieben oder zehn Jahre sei. Vielmehr schliesse man sich der Forderung des Europaparlaments nach einem Verbot bis 2022 an, erklärte Agrarminister Denis Ducarme der Nachrichtenagentur Belga.

Das Herbizid gilt als sehr wirksam und wird massenhaft eingesetzt, steht aber im Verdacht, Krebs zu erregen und die Umwelt zu belasten. Die EU-Kommission hatte ursprünglich die weitere Zulassung für zehn Jahre beantragt, war aber am Dienstag auf fünf bis sieben Jahre zurückgegangen. Kurz zuvor hatte das Europaparlament die Forderung aufgestellt, das Mittel bis 2022 schrittweise zu verbieten.

Die Zulassung für das Mittel in Europa läuft Ende des Jahres ab, wenn sie nicht erneuert wird. Die Entscheidung liegt bei einem Gremium mit Experten der EU-Länder, dem sogenannten PAFF-Komitee (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed). Ob am Mittwoch abgestimmt wird, ist unklar.

Die Bundesregierung hatte bis zuletzt keine Position festgelegt, weil sie sich uneins ist. Für diesen Fall ist Enthaltung vorgesehen. Damit war zuletzt keine Mehrheit für oder gegen die weitere Zulassung abzusehen. Kommt keine Mehrheit zustande, könnte die EU-Kommission entscheiden oder ein Vermittlungsverfahren starten.

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